Inklusive Planung und Betrieb im Gebäudemanagement
Barrierefreiheit im Facility Management betrifft die Gestaltung, Instandhaltung und betriebliche Organisation baulicher, digitaler und kommunikativer Umgebungen mit dem Ziel, eine gleichberechtigte Nutzung für Menschen mit unterschiedlichen körperlichen, sensorischen und kognitiven Voraussetzungen zu ermöglichen. Die Anforderungen basieren auf gesetzlichen Vorgaben wie dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV), der DIN 18040 (Teile 1–3) sowie Richtlinien zur inklusiven Gestaltung. Ein systematisch aufgebautes Aus- und Weiterbildungsangebot vermittelt praxisorientiertes Wissen zu normgerechter Planung, Umsetzung und Kontrolle barrierefreier Maßnahmen im Bestand und im Neubau. Dabei werden sowohl rechtliche Grundlagen als auch baulich-technische und organisatorische Lösungen berücksichtigt.
Nachfolgend sind etablierte Bildungseinrichtungen aufgeführt, die praxisnahe Schulungsangebote mit Bezug zum Facility Management in Banken und Versicherungen bereitstellen:
Anbieter / Institution
Angebot
Link
Bundesfachstelle Barrierefreiheit
Grundlagen zu BGG, BITV, DIN 18040, digitale Barrierefreiheit
Grundlagen der Barrierefreiheit im baulichen, digitalen und kommunikativen Kontext
Umsetzung der DIN 18040-1 (öffentliche Gebäude), 18040-2 (Wohngebäude), 18040-3 (Verkehrsanlagen)
Anforderungen an Türen, Wege, Rampen, Sanitärräume, Bedienelemente
Digitale und visuelle Hilfssysteme: Kontrast, Beschilderung, Orientierung, akustische Hinweise
Integration barrierefreier Aspekte in CAFM-Prozesse und Betreiberverantwortung
Dokumentation im Rahmen von Prüfungen, Förderanträgen oder baurechtlichen Verfahren
Die Inhalte sind anpassbar für Architekturbüros, Betreiberverantwortliche, Planungsabteilungen, Objektleitungen und Hausverwaltungen. Sowohl digitale als auch klassische Formate werden angeboten.
Bedeutung im betrieblichen Umfeld
Barrierefreiheit ist integraler Bestandteil gesetzeskonformer Gebäudebewirtschaftung. Eine dokumentierte Schulung relevanter Fachkräfte fördert den rechtskonformen Betrieb und die strukturelle Inklusion. In internen Audits, Zertifizierungsverfahren oder bei öffentlich geförderten Bauvorhaben gelten Nachweise zur Qualifikation im Bereich Barrierefreiheit als Bestandteil eines nachvollziehbaren Betreiberkonzepts. Darüber hinaus stärkt fachgerechtes Wissen die Abstimmung zwischen Bau, Technik, Nutzer und Behörden.