Glossar zur Barrierefreiheit im Facility Management
Nachschlagewerk für Barrierefreies Planen und Bauen
Dieses Glossar bietet eine umfassende Sammlung von Begriffen und Definitionen zur barrierefreien Planung, zum Bau, Umbau und Betrieb. Es dient als wertvolles Nachschlagewerk für Fachleute, die klare und präzise Terminologie benötigen. Mit einem Fokus auf Effizienz und Transparenz unterstützt es die Verbesserung der Kommunikation und hilft, Missverständnisse zu vermeiden.
Adaptives Design
Designansatz Der die Anpassungsfähigkeit von Räumen und Einrichtungen an die individuellen Bedürfnisse von Nutzern fördert.
Akustische Barrierefreiheit
Maßnahmen zur Verbesserung der akustischen Umgebungsbedingungen Wie Schallabsorption und Geräuschreduktion, um die Verständlichkeit und Kommunikation zu erleichtern.
Angemessene Vorkehrungen
Maßnahmen im Einzelfall, die erforderlich und geeignet sind, um gleichberechtigte Nutzung zu ermöglichen, sofern sie nicht unverhältnismäßig belasten. Im öffentlichen Recht ist das im BGG/HmbBGG ausdrücklich angelegt; im Beschäftigungskontext wirkt derselbe Gedanke über SGB IX und ArbStättV praktisch fort. Konkrete Maße: nicht spezifiziert; es handelt sich um einzelfallbezogene Anpassungen. Beispiel: zusätzlicher Automatiktürantrieb, abgesenkte Bedienelemente, individuelle Alarmierungshilfe, Umsetzen eines Arbeitsplatzes in einen stufenlos erreichbaren Bereich. Prüfung/Nachweis: Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation der individuellen Erfordernisse, Abwägung technischer gegen organisatorische Maßnahmen. Querverweise: Gefährdungsbeurteilung, SGB IX, Betreiberpflicht.
Assistive Technologien
Technologische Hilfsmittel Die Menschen mit Behinderungen unterstützen, z. B. Bildschirmlesegeräte, Hörgeräte oder sprachgesteuerte Geräte.
Aufzug, barrierefrei
Aufzug, der für Menschen mit Behinderungen ohne unangemessene Erschwernis erreichbar und nutzbar ist; in Hamburg ist zwischen bauordnungsrechtlich eingeführtem Mindeststandard und DIN-EN-81-70-Best-Practice zu unterscheiden. Rechtsgrundlage: HBauO, VV TB Hamburg, Hamburger Bauprüfdienst, BetrSichV/TRBS. Konkrete Anforderungen im Hamburger Vollzug: Vorfläche i. d. R. 1,50 × 1,50 m; Sicherheitsabstand zu abwärtsführenden Treppen 3,00 m; neben Wartefläche ggf. zusätzliche Durchgangsbreite 0,90 m; Bedienelemente in Arbeitsstätten bei 0,85–1,05 m. Beispiel: Aufzug im Kern eines Bürohauses, das alle nutzbaren Geschosse erschließt. Prüfung/Nachweis: Planprüfung Vorflächen/Treppenlage, Bedienelement-Prüfung, Notfallplan, ZÜS-Prüfungen.
Aufzüge, Notfallplan
Betreiberdokument, das der Personenbefreiung und dem Notdienst die für den sicheren Umgang mit Störungen erforderlichen Informationen bereitstellt. Rechtsgrundlage: BetrSichV Anhang 1 Nr. 4.1, TRBS 3121. Konkrete Anforderungen: Notfallplan vor Inbetriebnahme an Notdienst übergeben; aktuelle Unterlagen und Notbefreiungsanleitung vorhalten; eingeschlossene Personen müssen eine ständig besetzte Stelle erreichen können; die Zeit bis zum Eintreffen der Hilfe soll 30 Minuten nicht überschreiten. Beispiel: Personenaufzug im Verwaltungsgebäude oder im gemischt genutzten Logistik-/Bürostandort. Prüfung/Nachweis: Vorhandensein und Aktualität der Dokumente, Funktionsprobe des Zweiwege-Kommunikationssystems, ZÜS-Prüfung.
Barrierefreiheit
Zustand in dem alle Personen unabhängig von ihren physischen, sensorischen oder kognitiven Fähigkeiten Zugang zu Gebäuden, Produkten, Dienstleistungen und Informationen haben.
Barrierefreiheit ist kein Komfortmerkmal, sondern ein rechtlich verankertes Schutzziel. Bauliche Anlagen sind barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind; nach HmbBGG kommt ergänzend der Aspekt „verständlich“ hinzu. Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 9 HBauO, § 4 BGG, § 5 HmbBGG. Konkrete Maße: nicht spezifiziert, weil es sich um eine Zieldefinition handelt; Maße folgen erst aus DIN/ASR. Beispiel: Ein Betriebsgebäude ist nicht barrierefrei, wenn der Besucherempfang nur über drei Stufen erreichbar ist oder wenn der einzige Kundenaufzug nur über zu hohe Bedienelemente verfügt. Prüfung/Nachweis: rechtliche Zuordnung des Gebäudeteils, Barrierefreiheitskonzept, Maßprüfung an Plan und Bestand. Querverweise: öffentliche Zugänglichkeit, Zwei-Sinne-Prinzip, Gefährdungsbeurteilung.
Betreiberpflicht
Pflicht des Arbeitgebers bzw. Betreibers, die Arbeitsstätte und ihre technischen Einrichtungen während des gesamten Betriebszustands sicher, funktionstüchtig und im Hinblick auf behinderte Beschäftigte benutzbar zu halten. Rechtsgrundlage: ArbSchG, ArbStättV, BetrSichV, VDI 3810. Konkrete Anforderungen: Instandhaltung der Arbeitsstätte, unverzügliche Mängelbeseitigung, Reinigung, Freihalten von Verkehrs- und Fluchtwegen, Prüfung von Sicherheitseinrichtungen, Aufrechterhaltung von Notfall- und Kommunikationssystemen. Beispiel: Ein barrierefreies WC ist baulich vorhanden, aber wegen abgestellter Reinigungswagen oder defektem Notruf faktisch nicht nutzbar; das ist ein Betreiber-, nicht nur ein Planungsproblem. Prüfung/Nachweis: Wartungsplan, Mängelmanagement, Betriebsbuch/Anlagendokumentation, Begehungsprotokolle.
Bewegungsfläche
Frei zu haltende Fläche, die das Anfahren, Drehen, Rangieren, Umsetzen und Bedienen ermöglicht. Rechtsgrundlage: DIN-18040-Systematik, in Arbeitsstätten konkretisiert durch ASR V3a.2. Konkrete Anforderungen: vor vielen Türen 1,50 × 1,50 m oder 1,50 × 1,20 m; vor Sanitärobjekten regelmäßig 1,50 × 1,50 m; am WC seitliche Transferflächen von 90 × 70 cm je Seite. Beispiel: Vor der Tür zum Besprechungsraum genügt eine 1,20-m-Flurbreite nicht, wenn direkt davor keine Wendemöglichkeit vorhanden ist. Prüfung/Nachweis: Planmaßketten, Vor-Ort-Aufmaß, Freihalteprüfung im Betrieb.
Blindenleitsysteme
Taktile und visuelle Orientierungssysteme die blinden und sehbehinderten Personen helfen, sich in Gebäuden und öffentlichen Räumen zu orientieren.
Contrast Sensitivity
Fähigkeit Unterschiede in der Helligkeit zwischen Objekten und deren Hintergrund wahrzunehmen, was für Menschen mit Sehbehinderungen besonders wichtig ist.
Digitale Barrierefreiheit
Maßnahmen zur Gewährleistung dass digitale Inhalte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind, z. B. barrierefreie Websites und Apps.
Drehkreuze
Zugangsbarrieren Die häufig in öffentlichen Verkehrsmitteln oder Gebäuden eingesetzt werden, sollten so gestaltet sein, dass sie für Rollstuhlfahrer und Personen mit anderen Mobilitätshilfen zugänglich sind.
Ebenerdige Zugänge
Eingänge und Wege ohne Stufen oder Schwellen Die den Zugang für Rollstuhlfahrer und andere Personen mit Mobilitätseinschränkungen erleichtern.
Eingang
Der Eingang ist die zentrale Schnittstelle zwischen Außenraum und Nutzungsbereich und muss ohne fremde Hilfe auffindbar und benutzbar sein. Rechtsgrundlage: § 50 HBauO, DIN 18040-1-Systematik, Hamburger Vollzugshinweise. Konkrete Anforderungen: stufenlos; Tür lichte Breite regelmäßig 0,90 m; bei Drehtüren ausreichende Bewegungsflächen; Drehkreuze und Karussell-/Rotationstüren gelten nicht als barrierefreier Zugang, es ist eine zusätzliche barrierefreie Tür erforderlich. Beispiel: Ein Handels- oder Bürogebäude mit Revolving Door benötigt daneben eine barrierefreie Nebentür, die tatsächlich betriebsbereit und nicht verschlossen ist. Prüfung/Nachweis: Zugangsbegehung, Türbetriebsprüfung, Sichtprüfung der Wegweisung
Erhöhte Schriftzeichen
Taktile Schriftzeichen Die insbesondere blinden und sehbehinderten Menschen das Lesen von Schildern und Beschriftungen ermöglichen.
Evakuierung, barrierefrei
Organisation und technische Ausgestaltung der Räumung so, dass auch Menschen mit Behinderungen unverzüglich gewarnt, begleitet und gerettet werden können. Rechtsgrundlage: ArbSchG § 10, ArbStättV § 4 Abs. 4, ASR V3a.2, ASR A2.3. Konkrete Anforderungen: Belange behinderter Beschäftigter in der GBU berücksichtigen; eingewiesene Unterstützer/Patenschaften können erforderlich sein; bei Räumungsübungen sind Evakuierungshilfen mitzudenken; Flucht- und Rettungspläne sind erforderlich, wenn Lage, Ausdehnung oder Benutzungsart dies verlangen. Beispiel: Evakuierungskonzept für ein mehrgeschossiges Bürohaus mit Rollstuhlnutzern und hörbehinderten Beschäftigten. Prüfung/Nachweis: dokumentierte Evakuierungskonzeption, Übungsprotokolle, Alarmierungstests.
Farbkontraste
Einsatz von Farben mit hohem Kontrast um die Sichtbarkeit und Lesbarkeit von Informationen zu verbessern, insbesondere für Menschen mit Sehbehinderungen.
Flexible Raumgestaltung
Anpassbare Raumkonfigurationen Die den unterschiedlichen Bedürfnissen und Anforderungen verschiedener Nutzergruppen gerecht werden.
Fluchtweg
Verkehrsweg, an den im Gefahrenfall besondere Anforderungen zu stellen sind. Rechtsgrundlage: ASR A2.3, ArbStättV, ASR V3a.2 Anhang A2.3. Konkrete Anforderungen: Mindestbreiten nach Personenbelegung, z. B. 0,90 m bis 30 Personen pro Ebene, 1,05 m bis 40, 1,25 m bis 50; Türen im Verlauf von Fluchtwegen müssen sich leicht und ohne besondere Hilfsmittel öffnen lassen; Fluchtwege sind ständig freizuhalten. Beispiel: Evakuierungsroute vom Großraumbüro ins Freie. Prüfung/Nachweis: Personenbelegungsberechnung, Breitenprüfung, Freihaltekontrolle, Türfunktionsprobe.
Gebäudeleitsysteme
Systeme zur Orientierung innerhalb von Gebäuden Die sowohl visuelle als auch taktile und akustische Informationen bereitstellen.
Gefährdungsbeurteilung
Systematische Ermittlung der mit der Arbeitsstätte verbundenen Gefährdungen und der daraus abzuleitenden Schutzmaßnahmen. Für Beschäftigte mit Behinderungen ist sie das zentrale Instrument, mit dem der konkrete Barrierefreiheitsbedarf im Betrieb bestimmt wird. Rechtsgrundlage: § 5 ArbSchG, § 3 ArbStättV, § 3a Abs. 2 ArbStättV, ASR V3a.2. Konkrete Anforderungen: fachkundige Durchführung, Dokumentation vor Tätigkeitsaufnahme; bei Barrierefreiheit sind Art und Auswirkung der Behinderung sowie die tatsächlich zu benutzenden Bereiche zu betrachten. Beispiel: In einem Verwaltungsgebäude wird bewertet, welche Wege, Sanitär- und Besprechungsräume eine rollstuhlnutzende Mitarbeiterin tatsächlich benötigt und wie ihre sichere Evakuierung sichergestellt wird. Prüfung/Nachweis: schriftliche GBU, Maßnahmenliste, Wirksamkeitskontrolle.
Geländer
Sicherheitsvorrichtungen entlang von Treppen und Rampen Die Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zusätzlichen Halt bieten.
Handläufe
Greif- und Führungselement an Treppen und Rampen; aus Barrierefreiheitssicht ein zentrales Sicherheitsdetail. Rechtsgrundlage: ASR A1.8, ASR V3a.2. Konkrete Anforderungen: Höhe 0,80–0,90 m; zusätzlicher Handlauf bei 0,65 m für kleinwüchsige Beschäftigte; Enden für blinde Menschen taktil/kontrastierend ausbilden, nicht gefährlich auslaufend; Abstand zu Bauteilen mind. 5 cm. Beispiel: zweite Handlaufebene in einem Verwaltungsgebäude mit Publikumsverkehr und Mitarbeiter*innen mit motorischen Einschränkungen. Prüfung/Nachweis: Maßprüfung, Greifbarkeit, Kontrastkontrolle.
Hörschleifen
Audiosysteme Die das Hören in öffentlichen Räumen für Menschen mit Hörgeräten erleichtern, indem sie störende Hintergrundgeräusche reduzieren.
Inklusive Planung
Planungsansatz Der die Bedürfnisse aller Nutzer, einschließlich Menschen mit Behinderungen, von Anfang an berücksichtigt.
Induktionsschleifen
Spezielle Vorrichtungen zur Verbesserung der Tonqualität für Hörgeräteträger in öffentlichen Räumen.
Jahressichtprüfung
Regelmäßige Überprüfung und Wartung barrierefreier Einrichtungen, um deren Funktionalität und Sicherheit sicherzustellen.
Kognitive Barrierefreiheit
Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, wie leicht verständliche Informationen und einfache Benutzeroberflächen.
Kontrastreiche Markierungen
Markierungen mit hohem Farbkontrast zur besseren Erkennbarkeit von Hindernissen und Wegen.
Leitlinien zur Barrierefreiheit
Dokumente und Richtlinien, die Standards und Empfehlungen für die Schaffung barrierefreier Umgebungen festlegen.
Leitsysteme für sehbehinderte Menschen
Kombination aus visuellen, taktilen und ggf. akustischen Informationen zur Orientierung und Auffindbarkeit. Rechtsgrundlage: ArbStättV § 3a Abs. 2, ASR V3a.2, DIN 32984, DIN 32975, DIN 32976. Konkrete Anforderungen: in Arbeitsstätten sind Orientierungssysteme für Beschäftigte mit Behinderungen zu berücksichtigen; in öffentlichen Bereichen des Bundes werden Leit- und Orientierungssysteme insbesondere zwischen Eingang, Information, vertikaler Erschließung und barrierefreiem WC gefordert; Bodenindikatoren benötigen definierte Profile und Leuchtdichtekontraste; visuelle Informationen müssen lesbar und kontrastreich sein; Braille kann ergänzen. Beispiel: taktil-visuelle Wegführung vom Haupteingang zum Empfang, Aufzug und barrierefreien WC in einem Verwaltungs- oder Klinikgebäude. Prüfung/Nachweis: Wegesimulation, Kontrast- und Erkennbarkeitsprüfung, Nutzerbegehung.
Mobilitätshilfen
Geräte und Hilfsmittel wie Rollstühle, Gehhilfen und Aufzüge, die die Fortbewegung und den Zugang zu Gebäuden erleichtern.
Multifunktionale Räume
Räume, die flexibel gestaltet und für unterschiedliche Zwecke genutzt werden können, um den Zugang und die Nutzung durch alle Personen zu erleichtern.
Niederschwelliger Zugang
Einrichtungen und Angebote, die ohne große Hürden oder Hindernisse genutzt werden können, insbesondere für Menschen mit Behinderungen.
Normen zur Barrierefreiheit
Nationale und internationale Standards, die Anforderungen und Richtlinien zur Barrierefreiheit festlegen.
Orientierungshilfen
Maßnahmen und Einrichtungen wie Beschilderung und taktile Bodenmarkierungen Die Menschen bei der Orientierung in Gebäuden und öffentlichen Räumen unterstützen.
Öffentlich zugänglicher Teil eines Betriebsgebäudes
Öffentlich zugänglich ist der Teil einer baulichen Anlage, der dem allgemeinen Besucher- und Benutzerverkehr dient. Rechtsgrundlage: § 50 Abs. 2 HBauO. Konkrete Anforderungen: Die HBauO nennt die Pflicht, diese Teile barrierefrei auszuführen; die exakten Maße ergeben sich in Hamburg regelmäßig aus VV TB und DIN 18040-1. Beispiel: Empfangsbereich, Kundenberatung, Publikumswartezone, Besucher-WC, öffentlich nutzbare Kantine oder Seminarbereich eines Unternehmens. Prüfung/Nachweis: Nutzungsbeschreibung im Bauantrag, Abgrenzung von Besucher- und Mitarbeiterzonen, zeichnerische Darstellung der barrierefreien Wegebeziehungen. Querverweise: DIN 18040-1, Eingang, Aufzug, barrierefreie Toilette.
Öffentliche Verkehrsmittel
Maßnahmen zur Barrierefreiheit in Bussen Bahnen und anderen öffentlichen Verkehrsmitteln, einschließlich stufenloser Einstiege und taktiler Leitsysteme.
Parkplatzmarkierungen
Spezielle Markierungen und Parkplätze für Menschen mit Behinderungen, die den Zugang zu Gebäuden erleichtern.
Piktogramme
Bildzeichen Die wichtige Informationen leicht verständlich vermitteln und Menschen mit kognitiven oder sprachlichen Einschränkungen helfen.
Prüf- und Dokumentationspflicht
Pflicht, erforderliche Sicherheits- und Funktionsprüfungen durchzuführen und deren Ergebnisse nachvollziehbar zu dokumentieren. Rechtsgrundlage: ArbSchG § 6, ArbStättV § 4, ASR A1.7, BetrSichV, TRBS 1201 Teil 4. Konkrete Anforderungen: GBU-Dokumentation; Funktionsprüfungen der Sicherheitseinrichtungen; kraftbetätigte Türen/Tore vor Erstinbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend mindestens jährlich; Prüfung von Aufzugsanlagen durch ZÜS vor erstmaliger Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen und wiederkehrend; Prüfbescheinigungen nach Hamburger PrüfVO in den dort geregelten Fällen. Beispiel: Betreiberakte mit Türprüfungen, Aufzugsunterlagen, Notfallplan, Alarmierungsprotokollen und Räumungsübungen. Prüfung/Nachweis: formale Vollständigkeitsprüfung der Betreiberdokumentation.
Qualitätsmanagement
Prozesse und Maßnahmen zur Sicherstellung der kontinuierlichen Verbesserung und Einhaltung von Barrierefreiheitsstandards.
Rampe
Geneigter Verkehrsweg zur Überwindung von Höhenunterschieden. Rechtsgrundlage: DIN 18040-Systematik, ASR V3a.2. Konkrete Anforderungen: Regelstandard max. 6 % Längsneigung; Laufbreite mind. 1,20 m; Anfangs- und Endpodest 1,50 × 1,50 m; bei längeren arbeitsstättenbezogenen Schrägrampen zusätzliche Podeste; seitliche Sicherung gegen Abkommen, Kippen und Abstürzen, z. B. Radabweiser mind. 0,10 m. Hamburg lässt im Bestand unter Vollzugsaspekten in einzelnen Nachrüstsituationen höhere Steigungen zu; dies ist jedoch eine Bestandsausnahme, keine Neubauzielvorgabe. Beispiel: Zugang zur betrieblichen Schulungsfläche im Hochparterre. Prüfung/Nachweis: Aufmaß von Neigung, Breite, Podesten und seitlichen Begrenzungen.
Raumakustik
Gestaltung der akustischen Eigenschaften eines Raumes zur Verbesserung der Verständlichkeit und Kommunikation für alle Nutzer.
Sanitäreinrichtungen, Barrierefrei
Sanitärraum für selbstständige Benutzung durch Menschen mit Mobilitäts-, Seh-, Hör- oder Koordinationseinschränkungen. Rechtsgrundlage: ArbStättV, ASR A4.1, ASR V3a.2, DIN 18040-1-Kap. 5.3.x. Konkrete Anforderungen: Tür möglichst nicht in den Raum schlagend; Bewegungsflächen vor Sanitärobjekten 1,50 × 1,50 m; WC seitlich beidseitig 90 × 70 cm; Sitzhöhe 46–48 cm; Stützklappgriffe 65–70 cm lichter Abstand und 28 cm über Sitzhöhe; Notruf vom WC und Boden aus; in barrierefreien Arbeitsstätten in der Nähe barrierefreier Arbeitsplätze anordnen. Die konkrete Anzahl barrierefreier Toiletten ist bauordnungsrechtlich häufig nur als „erforderliche Anzahl“ beschrieben und daher ohne Gebäudekontext nicht spezifiziert. Beispiel: barrierefreies Besucher-WC im Foyer plus barrierefreies Mitarbeiter-WC auf dem Bürogeschoss. Prüfung/Nachweis: Aufmaß, Funktionsprüfung Notruf, Erreichbarkeitsprüfung, Betriebsbegehung.
Sicherheitsbeleuchtung
Beleuchtung für Fluchtwege und Notausgänge bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung. Rechtsgrundlage: ASR A2.3. Konkrete Anforderungen: mind. 1 lx auf der Mittellinie des Fluchtwegs, Messhöhe max. 20 cm; 50 % der Beleuchtungsstärke innerhalb 5 s, 100 % innerhalb 15 s; Betriebsdauer mind. 30 min; regelmäßige Funktionsprüfung und Instandhaltung nach Herstellerangaben und anerkannten Regeln der Technik. Beispiel: fensterlose Archivzone oder Tiefgarage eines Betriebsgebäudes. Prüfung/Nachweis: lichttechnische Messung, Wartungsprotokolle, Funktionsproben.
Stellplatz für Menschen mit Behinderungen
Parkplatz mit vergrößerter Breite und geeigneter Lage, um seitlichen Transfer und sicheren Zugang zu ermöglichen. Rechtsgrundlage: Hamburger GarVO-Fachpraxis, DIN-18040-Systematik. Konkrete Anforderungen: Regelbreite 3,50 m; zwei Plätze mit gemeinsamer Ein-/Ausstiegsfläche zusammen 6,00 m; Nähe zu barrierefreiem Zugang; bei Garagen automatische Toröffnung. Beispiel: Besucherparkplätze vor Verwaltungsgebäuden, reservierte Mitarbeiterstellplätze am barrierefreien Haupteingang. Prüfung/Nachweis: Markierungs- und Breitenprüfung, Lageprüfung, Funktionsprüfung Garagentorantrieb.
Stufenmarkierungen
Markierungen an den Kanten von Stufen, um ihre Sichtbarkeit zu erhöhen und die Sicherheit zu verbessern.
Taktiles Bodenleitsystem
System aus taktilen Bodenmarkierungen, die blinden und sehbehinderten Menschen die Orientierung erleichtern.
Treppe
Notwendiger Vertikalverkehrsweg, dessen sichere und barrierearme Nutzung vor allem über Geometrie, Kontrast, Beleuchtung und Handläufe gesichert wird. Rechtsgrundlage: ASR A1.8, ASR V3a.2. Konkrete Anforderungen: in gewerblichen Bauten Auftritt 26–30 cm, Steigung 16–19 cm; auf Hauptfluchtwegen grundsätzlich gerade Läufe; Handlauf mindestens einseitig, ab 1,5 m Treppenbreite beidseitig; Geländerhöhe mind. 1,00 m. Beispiel: Innentreppe zwischen Foyer und Konferenzgeschoss. Prüfung/Nachweis: Maßaufnahme, Handlauf- und Geländerprüfung, Kontrast-/Beleuchtungsprüfung.
Tür
Türen sind aus Barrierefreiheitssicht zugleich Durchgang, Bedienobjekt und Gefahrenquelle. Rechtsgrundlage: ASR A1.7, ASR V3a.2, DIN 18040-1-Systematik. Konkrete Anforderungen: lichte Durchgangsbreite an barrierefreien Zugängen regelmäßig 0,90 m; bei Drehflügeltüren Bewegungsflächen nach Türseite; Schwellen vermeiden, technisch unvermeidbare Schwellen max. 2 cm; bei kraftbetätigten Dreh- und Faltflügeltüren Quetschschutzraum ≥ 900 mm. Beispiel: Eine schwere manuelle Archivraumtür kann formal breit genug sein, aber wegen zu hoher Betätigungskraft praktisch nicht barrierefrei sein. Prüfung/Nachweis: Maßprüfung, Kraftmessung, Sicherheits- und Funktionsprüfung, Dokumentation der wiederkehrenden Prüfung bei kraftbetätigten Türen.
Türbreiten
Breiten von Türen, die ausreichend Platz bieten, damit Rollstuhlfahrer und Personen mit anderen Mobilitätshilfen bequem passieren können.
Türöffner, automatisch
Türen Die sich automatisch öffnen und schließen, um den Zugang für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zu erleichtern.
Universelles Design
Designprinzip, das darauf abzielt, Produkte, Gebäude und Umgebungen so zu gestalten, dass sie von allen Menschen, unabhängig von Alter, Größe oder Behinderung, genutzt werden können.
Verkehrsweg und Flur
Verkehrswege sind für Fußgänger- oder Fahrzeugverkehr bestimmte Bereiche; dazu gehören u. a. Flure, Gänge, Treppen und Laderampen. Rechtsgrundlage: ASR A1.8, ASR V3a.2, ArbStättV. Konkrete Anforderungen: Für rollstuhl- oder rollatorgenutzte Gänge zu Arbeitsplätzen/Wartung mindestens 0,90 m; in Hamburger Bürogebäuden mit unklarer späterer Publikumsnutzung in der Regel 1,50 m, bei kurzen geraden Fluren ausnahmsweise 1,20 m; Querneigung für von Rollstuhl/Rollator benutzte Verkehrswege max. 2,5 %. Beispiel: Der Verbindungsflur zwischen Aufzug und Open-Space muss nicht nur breit genug sein, sondern darf nicht durch Möblierung oder Kopierstationen eingeengt werden. Prüfung/Nachweis: Planprüfung, Möblierungsfreihaltung, Betriebsbegehung.
Visuelle Barrierefreiheit
Maßnahmen zur Verbesserung der Sichtbarkeit und Erkennbarkeit von Informationen und Umgebungen für Menschen mit Sehbehinderungen.
Wegeführung, barrierefrei
Planung und Gestaltung von Wegen und Zugängen die für alle Nutzer, einschließlich Menschen mit Behinderungen, sicher und zugänglich sind.
Wegweisersysteme
Systeme zur Orientierung und Wegfindung in Gebäuden und öffentlichen Räumen Die visuelle, taktile und akustische Elemente beinhalten, um für alle Nutzer zugänglich zu sein.
Zwei-Sinne-Prinzip
Information oder Warnung soll mindestens über zwei voneinander unabhängige Sinneskanäle wahrnehmbar sein, typischerweise visuell plus taktil oder visuell plus akustisch. Rechtsgrundlage: ASR V3a.2; VDI 6008 verweist für Informationen ebenfalls auf mindestens zwei Sinne. Konkrete Anforderungen: an Kreuzungen und Einmündungen zusätzlich akustische Signale oder taktile Markierungen für blinde Beschäftigte; Informations- und Alarmierungseinrichtungen sollten nicht nur visuell oder nur akustisch arbeiten. Beispiel: optischer Alarm plus text-/lichtgestützter Hinweis plus organisatorische Unterstützung in einer Produktionshalle mit hohem Geräuschpegel. Prüfung/Nachweis: Funktionsprobe, Alarmierungstest, Räumungsübung.
