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Barrierefreiheit in der Genehmigungsplanung: Rechtskonformität und Umsetzung

Unser Schwerpunkt auf der entscheidenden Rolle der Genehmigungsplanung bei der Schaffung barrierefreier Einrichtungen.

Unser Schwerpunkt auf der entscheidenden Rolle der Genehmigungsplanung bei der Schaffung barrierefreier Einrichtungen.

Wir legen großen Wert auf die entscheidende Rolle der Genehmigungsplanung im Prozess der Schaffung barrierefreier Einrichtungen. Während dieser Phase wird unser Engagement für Inklusivität in die Tat umgesetzt. Wir als engagiertes Team stellen sicher, dass unsere Pläne mit allen gesetzlichen Anforderungen und Zugänglichkeitsstandards in Einklang stehen. Durch den Erhalt der erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate erfüllen wir nicht nur rechtliche Verpflichtungen, sondern unterstreichen auch unsere Hingabe an die Schaffung von Umgebungen, in denen jeder, unabhängig von seinen Fähigkeiten, unsere Einrichtungen bequem und ohne Barrieren nutzen kann.

LEISTUNGSPROFIL FÜR PHASE 4 DER BARRIEREFREIHEITSPLANUNG

PHASE 4: GENEHMIGUNGSPLANUNG

STANDARDVORTEILE

OPTIONALE DIENSTLEISTUNGEN

- Erstellung des detaillierten Berichts mit einer Präsentation, Erstellung des detaillierten Berichts mit einer Präsentation und Beschreibung der baulichen, technischen und betrieblichen/organisatorischen Maßnahmen
- Nachweis der Umsetzung sowohl allgemeiner als auch spezifischer objektbezogener Schutzziele, einschließlich Erläuterungen zu Abweichungen und Beschreibungen von Ausgleichsmaßnahmen.
- Erstellen von Plänen zur Veranschaulichung von Barrierefreiheitsmaßnahmen.
- Zusammenstellung der Dokumente.

- Überprüfung von Baudokumenten auf genaue und vollständige Umsetzung des Barrierefreiheitskonzepts und auf Übereinstimmung mit dem erläuternden Bericht.
- Aktualisierung des erläuternden Berichts, der grundsätzlich genehmigungsfähig ist, basierend auf vorläufigem Feedback der Behörden.
- Beteiligung an der Erstellung von Dokumenten für Förderanträge.

DETAILLIERTE ERLÄUTERUNG DER STANDARD- UND OPTIONALEN DIENSTE

Architekturmodell auf Bauplan

Architekturmodell auf Bauplan

Das Einholen notwendiger Genehmigungen und Zustimmungen ist entscheidend, um eine konforme und barrierefreie Infrastrukturentwicklung zu gewährleisten.

In Phase 4 dokumentieren wir das barrierefreie Konzept, das wir in den vorherigen Phasen definiert haben. Diese Dokumentation umfasst einen erläuternden Bericht, der die Grundprinzipien, Bauweisen und alle Schritte, die wir zur Gewährleistung der Barrierefreiheit unternommen haben, detailliert beschreibt. Wir geben auch einen umfassenden Bericht über etwaige Abweichungen, Kompensationsmaßnahmen und die rechtlichen Begründungen, die sie stützen.

In dieser Phase erstellen wir Zugänglichkeitspläne, die die von uns durchgeführten Maßnahmen visuell darstellen. Wir verwenden Grafiken, die die barrierefreien Anforderungen durch spezifische Symbole und Beschriftungen hervorheben, sodass sie sowohl für Beamte als auch für Stakeholder leicht verständlich sind. Obwohl das Hauptziel dieser Pläne die Klarheit ist, unterscheiden sie sich normalerweise von typischen Bauplänen. Wir entwerfen sie oft im Maßstab 1:100, aber das kann sich je nach den spezifischen Anforderungen des Projekts ändern.

Gewährleistung der Konsistenz und Anpassungsfähigkeit bei der Barrierefreiheitsplanung

Wir bieten die Möglichkeit, Baudokumente zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie mit unserem ursprünglichen barrierefreien Konzept übereinstimmen. Basierend auf unseren Erfahrungen in der Praxis wissen wir, dass der genehmigte Plan Anpassungen benötigen könnte. Daher bieten wir einen weiteren Service an: die Aktualisierung des barrierefreien Konzepts nach unseren vorläufigen Überprüfungen. Wenn nach der Genehmigung erhebliche Änderungen am barrierefreien Konzept vorgenommen werden, bedeutet dies, dass wir unsere Arbeit aus den Phasen 1 bis 3 erneut aufgreifen. Zusätzlich unterstützen wir bei der Vorbereitung von Dokumenten für Förderanträge.