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Effiziente Planung öffentlicher Versammlungen

VERSTÄNDNIS DER VORSCHRIFTEN FÜR BARRIEREFREIE ÖFFENTLICHE VERSAMMLUNGSSTÄTTEN

VERSTÄNDNIS DER VORSCHRIFTEN FÜR BARRIEREFREIE ÖFFENTLICHE VERSAMMLUNGSSTÄTTEN

In unserer Organisation setzen wir uns nachdrücklich für Inklusivität und Zugänglichkeit in öffentlichen Versammlungsräumen ein. Das Verständnis der Vorschriften, die diese Räume regeln, ist entscheidend, um sicherzustellen, dass Personen aller Fähigkeiten an Versammlungen, Veranstaltungen und Aufführungen ohne Einschränkungen teilnehmen können. Unsere Website bietet umfassende Einblicke in diese Vorschriften, die wichtige Aspekte wie Sitzanordnungen, klare Wege, barrierefreie Eingänge und unterstützende Technologien abdecken. Mit unseren maßgeschneiderten Ressourcen möchten wir Ihnen dabei helfen, diese Vorschriften effektiv zu navigieren und barrierefreie Versammlungsräume zu schaffen, die ein Gefühl von Gemeinschaft, Zugehörigkeit und Gleichberechtigung für alle fördern.

DESIGN FÜR SICHERHEIT UND ZUGÄNGLICHKEIT ÖFFENTLICHER VERSAMMLUNGEN

ÜBERSICHT BARRIEREFREIER ÖFFENTLICHER TREFFPUNKT

Barrierefreier Zugang

Barrierefreier Zugang

Barrierefreie öffentliche Treffpunkte legen Wert auf Zugänglichkeit für alle und verfügen über Rampen, breite Wege, taktile Leitsysteme und klare Beschilderung, die eine inklusive Teilnahme und Interaktion ermöglichen.

Wir verstehen unter Versammlungsstätten konstruierte Bereiche oder dafür vorgesehene Abschnitte, die darauf ausgelegt sind, eine große Anzahl von Personen gleichzeitig bei verschiedenen Veranstaltungen unterzubringen. Diese Veranstaltungen können von Bildungs-, Wirtschafts- und Sozialveranstaltungen bis hin zu kulturellen, politischen, sportlichen und unterhaltsamen Veranstaltungen reichen. Wir zählen auch Einrichtungen zum Essen und Trinken dazu. Unsere Richtlinien basieren auf der Muster-Verordnung über Versammlungsstätten (MVStättV).

Richtlinien für Orte, die für öffentliche Versammlungen vorgesehen sind.

Wir haben Richtlinien für Orte festgelegt, die für die öffentliche Versammlung vorgesehen sind. Diese Orte müssen den allgemeinen Zugangsstandards gemäß Abschnitt II,1 – 4 entsprechen. Wenn der Versammlungsbereich feste oder gestufte Sitzgelegenheiten hat, verlangen wir, dass mindestens 1% der Sitze für Rollstuhlfahrer reserviert werden. Zudem sollte es mindestens einen Platz auf ebener Erde geben, gemäß DIN 18040 Teil 1, unabhängig von der Gesamtsitzkapazität. Die erforderliche Anzahl von Sitzen bestimmen wir anhand der in Artikel 26 Abs. 4 BetrVO genannten Sitzrichtlinien, die sicherstellen, dass mindestens 1% der gesamten Sitzplätze, mit einer Mindestanforderung von 2 Plätzen, reserviert werden. Es ist wichtig zu beachten, dass BetrVO für Versammlungsräume gilt, die mindestens 200 Besucher aufnehmen können.

Barrierefreiheitsanforderungen für öffentliche Versammlungsorte

Inklusion am Arbeitsplatz

Inklusion am Arbeitsplatz

Öffentliche Versammlungsorte müssen barrierefreien Zugang mit Merkmalen wie Rampen, Aufzügen, breiten Gängen und akustischen sowie visuellen Hilfsmitteln gewährleisten, um Personen mit allen Fähigkeiten unterzubringen.

Gemäß den Richtlinien von DIN 18040 Teil 1 sind wir der Ansicht, dass Sitzplätze mit mehr Beinfreiheit für Personen mit eingeschränkter Mobilität oder größerer Statur zugänglich sein sollten. Bei neuen Bauprojekten integrieren wir diese Standards in der Entwurfsphase, um höchste Konformität zu gewährleisten. In bestehenden Gebäuden können jedoch strukturelle oder andere Probleme auftreten, die uns dazu veranlassen, alternative Lösungen zu suchen. Wir erkennen an, dass begrenzte Sitzmöglichkeiten öffentliche Kritik hervorgerufen haben, die Diskussionen ausgelöst hat.

Wenn wir rollstuhlgerechte Sitzplätze anbieten, berücksichtigen wir die folgenden Kriterien:

  • Wir platzieren Sitze nicht ausschließlich in den ersten oder letzten Reihen.

  • Wir sorgen dafür, dass die vorgesehenen Sitze eine Vielfalt an visuellen und akustischen Qualitäten bieten und verschiedene Preiskategorien abdecken.

  • Bei gestuften Sitzgelegenheiten befinden sich die Sitze neben den Ein- und Ausgangsgängen.

  • Wir stellen Sitzplätze für Begleitpersonen neben besonders gekennzeichneten Sitzplätzen zur Verfügung.

  • Geländer vor den vorgesehenen Sitzplätzen, die höher als 0,60 Meter sind, sind transparent, um eine freie Sicht zu gewährleisten.

  • Sitznummern weisen einen klaren visuellen und taktilen Kontrast auf.

  • Wir bieten flexible Sitzmöglichkeiten, wie zum Beispiel leicht zu handhabende Klappstühle, an.

  • Die Wege zu den Sitzen sind mit visuellen und taktilen Kontrasten gekennzeichnet und haben eine Mindestbreite von 0,90 Metern.

  • In Veranstaltungsorten mit abfallenden Sitzgelegenheiten werden die Stufenorte markiert, unabhängig davon, ob sie für Rollstühle vorgesehen sind, und zusätzliche Handläufe können zur Sicherheit hinzugefügt werden.

  • Fußgängerbarrieren, wie Drehkreuze, werden bei Bedarf für Rollstuhlfahrer geöffnet.

  • Gemäß Artikel 12 des MVStättV halten wir ein Verhältnis von 1 barrierefreiem WC für jeden 10. für Rollstühle vorgesehenen Sitzplatz ein.

Bühnenzugang

Wir sorgen dafür, dass der Bühnenzugang stufenlos ist und setzen bei Bedarf portable Rampen oder Hebesysteme ein.

Was die Einrichtung in diesen Bereichen betrifft:

  • Wir bieten rollstuhlgerechte Tische mit ausreichendem Knieabstand: etwa 0,70 Meter Höhe und eine Mindestbreite von 0,90 Metern.

  • Wir kümmern uns um Raumakustik, rüsten mit Verstärkungsgeräten aus, implementieren Schallabsorptionstechniken und richten Induktionshörsysteme ein.

  • Wir stellen sicher, dass mindestens 20% der öffentlichen Sitzplätze im Empfangsbereich eines Induktionsübertragungssystems liegen. Wenn nur ein Teil der Sitzplätze abgedeckt wird, platzieren wir diesen Bereich in der Nähe des Vortragspodiums und sorgen dafür, dass Blickkontakt möglich ist.

  • Wir statten das Sprecherpodium mit ausreichender Beleuchtung und einem Mikrofon aus.

  • Wir weisen einen gut beleuchteten Bereich für Gebärdensprachdolmetscher aus.

  • Wir integrieren Audio-Transkriptionsausrüstung.

  • Mit diesen Maßnahmen möchten wir die Zugänglichkeit und Inklusivität in Versammlungsstätten fördern.