Leistungsbild Planung der Barrierefreiheit
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Planung der Barrierefreiheit
Die Planung der Barrierefreiheit ist eine eigenständige, strukturierte Leistung zur Erstellung von Barrierefrei-Konzepten. Wirksam wird das Leistungsbild, wenn als Nachweis-, Koordinations- und Dokumentationsprozess verstanden wird: von der Bedarfsermittlung über Nutzergruppen, Schutzziele, Entwurf, Genehmigung, Ausführungsdetails, Vergabe und Bauüberwachung bis hin zu Abnahme, Betriebsübergabe und laufender Nachweisführung. FM-tauglich wird das Leistungsbild dann, wenn Barrierefreiheit nicht mit der Abnahme endet
Inhaltlich ruht das Leistungsbild auf vier Ebenen. Erstens auf dem Menschenrechts- und Gleichstellungsrahmen. Zweitens auf dem Bau- und Arbeitsstättenrecht. Drittens auf den technischen Regelwerken. Viertens auf dem digitalen Rechtsrahmen.
Öffentliche Auftraggeber müssen Barrierefreiheit nicht erst bei der Ausführung, sondern bereits in Planung, Entwicklung, Ausschreibung und Beschaffung berücksichtigenDetailliertes Leistungsbild nach Leistungsphasen
Die folgende Struktur übernimmt die öffentlich belegte Phasenlogik aus AHO Heft 40 und erweitert sie um FM-, Betriebs- und Digitalaspekte. Für Phase 1 und 2 stützen sich die Inhalte direkt auf die publizierten AHO-Auszüge. Für Phase 3 bis 9 handelt es sich um eine fachlich konsequente Ableitung aus der AHO-Phasenstruktur, dem Bundes-Leitfaden „Konzept Barrierefreiheit“, DIN-/Gesetzeslage und FM-Anforderungen.
Barrierefreiheit als Bestandteil moderner FM-Planung
- Zielbild und Rollen
- Vorleistungen und Grundlagenbearbeitung
- Vorplanung und Konzeption
- Entwurfsplanung
- Genehmigungsplanung
- Ausführungsplanung
- Vorbereitung der Vergabe und Mitwirken bei der Vergabe
- Bauüberwachung, Dokumentation und Abnahme
- Betrieb, Objektbetreuung und kontinuierliche Verbesserung
- Module, Aufwand, Checklisten und Ausschreibungstexte
- Vorlagen- und Checklistenübersicht
- Leistungsbeschreibung
Zielbild und Rollen
Der Auftraggeber definiert Projektziele, Nutzung, Prioritäten, Budget, öffentliche Anforderungen und Entscheidungspunkte. Die Fachplanung Barrierefreiheit erarbeitet das Konzept, bewertet Nutzergruppen, koordiniert Normen und Schnittstellen, formuliert Ausschreibungstexte, prüft Ausführung und dokumentiert Nachweise. Das Facility Management bringt Betriebsanforderungen, Wartbarkeit, Datenmodelle, Serviceprozesse und Dokumentationslogik ein. Bei öffentlichen Auftraggebern ist zusätzlich die Vergabe- und Rechtsstelle früh einzubinden; bei digitalen Angeboten die IT-/UX-Verantwortung.
Vorleistungen und Grundlagenbearbeitung
Leistungsinhalte: In dieser Phase werden Aufgabenstellung und Planungsumfang geklärt, die einschlägigen baurechtlichen und arbeitsstättenrechtlichen Anforderungen identifiziert, grundsätzliche Optimierungsansätze benannt und – insbesondere im Bestand – eine erste Ortsaufnahme vorgenommen. Nach dem öffentlich zugänglichen AHO-Auszug gehören dazu ausdrücklich auch die Prüfung weiterer Anforderungen aus Fördermitteln oder Zertifizierungen sowie das Mitwirken an der Bedarfsplanung zum barrierefreien Bauen. Für FM-Connect.com sollte die Phase zusätzlich eine erste Betreiber- und Prozesssicht enthalten: Welche Bereiche sind publikumsbezogen, welche sind Beschäftigtenbereiche, welche sind digital unterstützt, welche gelten als sicherheits- oder servicekritisch?
Verantwortlichkeiten: Auftraggeber und FM liefern Nutzungsprogramm, Bestandsunterlagen, Betriebsprozesse, Zielgruppen und bekannte Beschwerden oder Vorfälle. Die Fachplanung Barrierefreiheit erstellt den Rechts- und Normenscreening-Bericht, markiert unklare Landesvorgaben und legt die Projektgrenzen des Nachweises fest. Bei Bestandsbauten sollte bereits hier entschieden werden, ob eine vollständige Gebäudebewertung oder eine priorisierte Bereichsbewertung erfolgt. Das ist besonders wichtig, weil die Bundesfachstelle für Bestandsgebäude mit 88 Kriterien arbeitet und Maßnahmenpläne gerade aus der strukturierten Erfassung ableitet.
Ergebnisse: Ergebnis dieser Phase ist ein Projektsteckbrief Barrierefreiheit mit Rechtsgrundlagen, Objektgrenzen, Nutzergruppen-Vermutung, Bestandsrisiken, Genehmigungsrelevanz, Digital-Relevanz und Vorschlag der späteren Prüfkriterien. Für öffentliche Auftraggeber sollte dieser Steckbrief bereits einen Vergabehinweis enthalten, welche Anforderungen zwingend in Leistungsbeschreibung und Zuschlagslogik abgebildet werden müssen.
Vorplanung und Konzeption
Leistungsinhalte: Nach AHO sind in Phase 2 die maßgeblichen Nutzergruppen und daraus resultierenden Schutzziele zu identifizieren, qualitative Bedarfe aus allgemeinen und besonderen Regelwerken auszuwerten, individuelle Zusatzbedarfe festzustellen, betroffene Bereiche zu visualisieren und die Ergebnisse zusammenzustellen. Optional nennt der AHO-Auszug die Beratung zu Zertifizierung/Förderung sowie die Bestandsanalyse mit Defizit- und Maßnahmenkatalog. Für FM-Connect.com wird Phase 2 konsequent als Nutzergruppen- und Maßnahmenphase verstanden: mobilitätseingeschränkte Personen, Menschen mit Seh- oder Hörbehinderung, kognitiv beeinträchtigte Nutzer, ältere Menschen, Kinder, Personen mit Kinderwagen oder Gepäck sowie Beschäftigte mit individuellen Arbeitsanforderungen. Diese breite Nutzerorientierung entspricht auch der Zielsetzung der DIN-18040-Reihe und den von DGUV hervorgehobenen Personengruppen.
Verantwortlichkeiten: Auftraggeber und FM priorisieren Nutzungsszenarien und Schutzziele. Die Fachplanung Barrierefreiheit erstellt eine Nutzergruppenmatrix, eine Bereichekarte mit barrierefrei relevanten Zonen und einen Defizit-/Maßnahmenkatalog. Bei Digitalbezug sind zusätzlich Portale, Displays, Kioske, Service-Desk-Prozesse, Apps oder digitale Dokumente in den Scope zu nehmen. Die digitale Barrierefreiheit darf nicht ausgelagert werden; § 12a BGG verlangt ihre Berücksichtigung bereits in Planung, Entwicklung, Ausschreibung und Beschaffung.
Ergebnisse: Ergebnis ist ein Vorab-Konzept Barrierefreiheit mit Schutzzielen, Nutzergruppen, Bereichsabgrenzung, Grundsatzlösungen und Risikoregister. Es sollte für FM-Connect.com bereits so strukturiert sein, dass es später in CAFM, Dokumentenmanagement und FM-Workflows überführt werden kann.
Entwurfsplanung
Leistungsinhalte: Für diese Phase ist öffentlich nur die AHO-Phasenbezeichnung belegt; die konkrete Ausgestaltung lässt sich jedoch schlüssig aus Bundes-Leitfaden, DIN 18040 und AHO-Logik ableiten. Entwurfsrelevant sind insbesondere die barrierefreie Erschließung, Eingänge, Bewegungsflächen, Türen, Wege, Treppenalternativen, Aufzüge, barrierefreie Sanitärräume, Bedienhöhen, Leitsysteme, visuelle Kontraste, taktile Führung, akustische Nutzbarkeit sowie die Anordnung derjenigen Bereiche, in denen Anforderungen gelten. Der Bundes-Leitfaden versteht das Konzept Barrierefreiheit als fortzuschreibenden, überprüfbaren Nachweis über den gesamten Planungsprozess hinweg.
Verantwortlichkeiten: Die Fachplanung Barrierefreiheit prüft den Entwurf nicht nur geometrisch, sondern auch funktional: Gibt es eine stufenlose Wegebeziehung? Sind alternative Nutzungswege gleichwertig? Ist das Zwei-Sinne-Prinzip berücksichtigt? Sind öffentlich zugängliche und Beschäftigtenbereiche sauber unterschieden? Das Objektplanungsteam integriert die Anforderungen in Grundrisse, Schnitte und Raumprogramme. Das FM bewertet Reinigbarkeit, Wartungszugang, Austauschbarkeit von Beschilderung, Betriebsorganisation und Service-Desk-Logik. FM-Connect.com sollte hier besonders seine Stärke in planungsbegleitendem FM ausspielen, also den späteren Betrieb in der Entwurfsphase mitsteuern.
Ergebnisse: Ergebnis ist ein Entwurfsbericht Barrierefreiheit mit Planvermerken, Schutzzielbegründungen, Abweichungsregister, Risiken und offenen Punkten. Für komplexe Sonderbauten sollte dieser Bericht bereits die Grundlage des späteren Barrierefrei-Konzepts als Bauvorlage bilden.
Genehmigungsplanung
Leistungsinhalte: AHO weist eine eigene Phase „Genehmigungsplanung“ aus und gewichtet sie in der öffentlichen Kurzfassung mit dem höchsten Prozentanteil. Das ist sachgerecht, weil im Genehmigungsverfahren die Nachweisführung, die Abgrenzung von Mindestanforderungen und Zusatzanforderungen sowie die prüffähige Dokumentation entscheidend sind. Mehrere Bundesländer fordern bereits ein Barrierefrei-Konzept oder einen förmlichen Nachweis im Genehmigungsverfahren; die Bundesfachstelle nennt hierzu sieben Länder, darunter Nordrhein-Westfalen. Dort ist der Regelungsrahmen über BauO, BauPrüfVO und technische Baubestimmungen besonders klar sichtbar.
Verantwortlichkeiten: Die Fachplanung Barrierefreiheit erstellt oder koordiniert den genehmigungsfähigen Nachweis einschließlich Planlegenden, Bereichsmarkierungen, Abweichungsbegründungen und gegebenenfalls eines Anforderungskatasters je Teilnutzung. Auftraggeber und Rechts-/Vergabestelle sichern die Vollständigkeit der Bauvorlagen. FM liefert Informationen zu betrieblicher Organisation, assistiven Diensten, Serviceprozessen und gegebenenfalls Evakuierungs- oder Informationskonzepten, soweit diese zur Nachvollziehbarkeit der Nutzung erforderlich sind.
Ergebnisse: Ergebnis ist ein Barrierefrei-Konzept als Nachweisdokument, fortschreibbar und behördenfest. Dieses Dokument sollte mindestens enthalten: Rechtsgrundlagenmatrix, Nutzergruppen, Geltungsbereich, Raum- und Wegekonzept, Sanitärräume, Leitsystem, Aufzüge, visuelle und akustische Hilfen, digitale Kontaktpunkte, Abweichungen, Kompensationen und Prüfhinweise für Ausführung und Abnahme. Dass Barrierefrei-Konzepte fortgeschrieben werden und als Checkliste dienen, ist im Bundes-Leitfaden ausdrücklich angelegt.
Ausführungsplanung
Leistungsinhalte: In der Ausführungsplanung werden die Schutzziele in konkrete Bauteil-, TGA- und Ausstattungsdetails übersetzt. Typisch sind Türdetails, Rampen- und Schwellenlösungen, Bewegungsflächen, barrierefreie Sanitärräume, Bedien- und Greifräume, Aufzugsdetails, kontrastreiche Beschilderung, taktile Bodenindikatoren, visuelle Informationen, akustische Signale, Hörsamkeit in Kommunikationsräumen und Details zur Beleuchtung. Die einschlägigen Normen dafür sind im Kern DIN 18040-1, DIN 32984, DIN 32975, DIN 1450, DIN EN 81-70 sowie DIN 18041.
Verantwortlichkeiten: Die Fachplanung Barrierefreiheit prüft die Kollisionsfreiheit zwischen Objektplanung, TGA, Brandschutz, Tragwerk, Denkmalschutz, Ausstattung und Beschilderung. Das ist besonders wichtig, weil Barrierefreiheit häufig an Schnittstellen scheitert: zu schmale Türlichten, verdeckte Taster, nicht lesbare Beschriftung, unzureichende Kontraste, akustisch ungeeignete Foyers oder fehlende Datenpunkte für spätere Wartung. FM-Connect.com sollte diese Phase zugleich zur Datenmodellierung für BIM/CAFM nutzen, da das BIM-Portal des Bundes Merkmale, AIA und Objektvorlagen in offenen Datenformaten bereitstellt und FM-Connect.com selbst Standardschnittstellen, CAD/BIM-Integration und Lebenszyklusbezug hervorhebt.
Ergebnisse: Ergebnis ist eine ausführungsreife Detaildokumentation Barrierefreiheit mit Planmarkierungen, Musterdetails, Produktanforderungen, Prüfpunkten und einem Übergabe-Datenmodell für den Betrieb.
Vorbereitung der Vergabe und Mitwirken bei der Vergabe
Leistungsinhalte: AHO sieht dafür eigene Phasen vor, wenn auch mit geringen Prozentanteilen. Für die Rechtssicherheit sind diese Phasen gleichwohl zentral, weil Barrierefreiheit ohne klare Leistungsbeschreibung in der Ausschreibung regelmäßig verwässert wird. § 31 Abs. 5 VgV verlangt die Berücksichtigung verpflichtender Zugänglichkeitserfordernisse in der Leistungsbeschreibung; die BFIT-Bund hebt Barrierefreiheit zudem als Thema von Planung, Ausschreibung, Beschaffung und Zuschlagskriterien hervor.
Verantwortlichkeiten: Die Fachplanung Barrierefreiheit erstellt technische Vorbemerkungen, LV-Positionen, Qualitätsanforderungen, Nachweisforderungen, Bemusterungs- und Prüfpflichten. Auftraggeber und Vergabestelle übernehmen die vergaberechtliche Einordnung und die Verankerung in Zuschlags- oder Wertungssystemen. FM überprüft, ob die geforderten Produkte und Systeme im Betrieb wartbar, beschaffbar und datenfähig sind.
Ergebnisse: Ergebnis sind barrierefreiheitsbezogene Ausschreibungsunterlagen einschließlich definierter Nachweise der Bieter, Prüfunterlagen für Bemusterung, Abnahme- und Dokumentationspflichten sowie ggf. Vorgaben für digitale Leistungen nach BITV/EN 301 549/WCAG.
Bauüberwachung, Dokumentation und Abnahme
Leistungsinhalte: AHO nennt Phase 8 „Baubegleitung und Dokumentation“. Für FM-Connect.com sollte diese Phase ausdrücklich auch Abnahmeprüfungen umfassen: Maße, Nutzbarkeit, Kontraste, taktile Erkennbarkeit, Beschriftung, Aufzugfunktionen, Leitsysteme, Höranlagen, digitale Touchpoints, Service-Desk-Prozesse, Dokumentationsvollständigkeit. Gerade im Digitalbereich weist die BFIT-Bund darauf hin, dass standardisierte Kriterien allein die tatsächliche Nutzbarkeit nicht vollständig absichern; Nutzerprüfungen mit Menschen mit Behinderungen geben final Aufschluss über die tatsächliche Barrierefreiheit.
Verantwortlichkeiten: Die Fachplanung Barrierefreiheit führt baubegleitende Soll-Ist-Prüfungen, Freigaben von Mustern und Abweichungsbewertungen durch und dokumentiert Mängel. Auftraggeber/Bauherr treffen Freigabeentscheidungen; das FM organisiert die Aufnahme in Dokumentation, Betreiberunterlagen und Asset-Daten. Bei digitalen Angeboten sollte die Abnahme außerdem eine Kombination aus automatisierter Prüfung, Expertenreview und Nutzertest enthalten; für öffentliche Stellen sind zusätzlich Erklärung zur Barrierefreiheit, Feedback-Mechanismus und Dokumentation der Prüfmethode relevant.
Ergebnisse: Ergebnis sind Abweichungslisten, Mängelprotokolle, Abnahmechecklisten, Fotodokumentationen, Produkt- und Revisionsnachweise sowie eine Freigabeempfehlung für die Inbetriebnahme.
Betrieb, Objektbetreuung und kontinuierliche Verbesserung
Leistungsinhalte: AHO weist für Phase 9 öffentlich einen Honoraranteil von 0 % aus. Für ein FM-taugliches Leistungsbild ist das ein wichtiger Punkt: Die Betriebsphase sollte nicht stillschweigend als inkludiert behandelt werden, sondern als separates Optionalmodul. Inhaltlich gehören dazu Maßnahmenverfolgung, Mängelnachlauf, fortzuschreibende Maßnahmenpläne, Nutzerfeedback, Betreiberinspektionen, Datenpflege in CAFM/BIM, Wartung barrierefreiheitsrelevanter Einrichtungen, regelmäßige Re-Assessments im Bestand und Monitoring digitaler Barrierefreiheit. Gerade für Bestandsgebäude zeigt die Bundesfachstelle, dass Barrierefreiheit als Maßnahmen- und Zeitplan organisiert werden muss; für FM-Systeme fordert ISO 41001 konsistente Anforderungen, interessierte Parteien und wirksame, effiziente Unterstützung der Organisationsziele.
Verantwortlichkeiten: Das FM wird hier lead-verantwortlich. Es pflegt Flächen-, Anlagen-, Dokumentations- und Prüfdaten, überwacht Fristen, verarbeitet Nutzerhinweise und veranlasst Nachbesserung. Die Fachplanung Barrierefreiheit unterstützt optional in Audit, Re-Assessment, Umnutzungsfragen und bei komplexen Störungen. Bei digitalen Angeboten ist die laufende Pflege besonders wichtig, weil redaktionelle Änderungen, Formulare, PDFs oder neue Widgets die Konformität fortlaufend verändern können.
Ergebnisse: Ergebnis ist ein Betriebs- und Monitoringkonzept Barrierefreiheit mit Prüffrequenzen, KPIs, Ticketwegen, Nachweisablage und Verantwortungsmatrix. Für FM-Connect.com ist das der entscheidende Unterschied zwischen einer architektonischen Fachplanung und einer echten FM-Leistung.
Modulübersicht mit Leistungsumfang und Aufwandsskala
| Modul | Typischer Inhalt | Aufwandsskala | Geeignet für |
|---|---|---|---|
| Grundlagen- und Compliance-Modul | Rechts- und Normenscreening, Scope, Zieldefinition, Bestandsunterlagen, Projektsteckbrief | Low bis Medium | Neubau, Umbau, Vergabevorbereitung |
| Bestands- und Barriereanalyse | Ortsbegehung, Defizitkatalog, Maßnahmenpriorisierung, Fotodokumentation | Medium bis High | Bestand, Umbau, öffentlich genutzte Liegenschaften |
| Nutzergruppen- und Schutzzielmodul | Nutzergruppenmatrix, Nutzungsszenarien, Schutzziele, Bereichsvisualisierung | Medium | Öffentliche Hand, komplexe Betreiberorganisationen |
| Konzept Barrierefreiheit | Fortzuschreibender Nachweis, Planlegenden, Abweichungen, Kompensationen | High | Sonderbauten, förderrelevante Projekte, öffentliche Auftraggeber |
| Entwurfs- und Ausführungsdetails | Türen/Wege, Sanitärräume, Aufzüge, Leitsysteme, Kontraste, Akustik, Beleuchtung | High | alle Hochbauprojekte mit Barrierefreiheitsbezug |
| Vergabe- und Ausschreibungsmodul | LV-Bausteine, Zuschlagskriterien, Nachweise, Bemusterungspflichten | Low bis Medium | öffentliche Vergaben, GU-/TU-Ausschreibungen |
| Bauüberwachungs- und Abnahmemodul | Soll-Ist-Prüfung, Mängelprotokolle, Nutzerprüfungen, Revisionsnachweise | Medium bis High | Bauphase, Inbetriebnahme |
| Betriebsintegrationsmodul | CAFM/BIM-Datenübergabe, Betreiberprozesse, Prüfzyklen, Ticketing, KPIs | Medium | FM-Organisationen, komplexe Betreiberstrukturen |
| Digitale Barrierefreiheitsmodul | WCAG-/EN-301-549-Prüfung, Formulare, Dashboards, Apps, PDF-Prozesse | Medium bis High | öffentliche Hand, kundennahe Portale, Self-Service |
Vorlagen- und Checklistenübersicht
| Vorlage / Checkliste | Zweck | Mindestinhalt | Einsatzzeitpunkt |
|---|---|---|---|
| Projektsteckbrief Barrierefreiheit | Projektumfang und Rechtsbezug klären | Nutzungen, Rechtsgrundlagen, genehmigungsrelevante Themen, Digital-Scope | Projektstart |
| Nutzergruppenmatrix | Schutzziele definieren | Nutzergruppen, Einschränkungstypen, Nutzungsszenarien, Prioritäten | Vorplanung |
| Bestands-Checkliste | Defizite systematisch erheben | Wege, Eingänge, Aufzüge, Räume, Sanitärräume, Leitsysteme, Höranlagen | Bestand / Umbau |
| Maßnahmenkatalog | Priorisierung für Budget und Umsetzung | Mangel, Rechtsbezug, Risiko, Priorität, Maßnahme, Verantwortlicher | Vorplanung / Bestand |
| Konzept Barrierefreiheit | Fortzuschreibender Nachweis | Geltungsbereich, Nutzergruppen, Lösungen, Abweichungen, Planlegenden, Prüfpunkte | Entwurf bis Genehmigung |
| LV-Prüfmatrix Barrierefreiheit | Vergabefeste Spezifikation | LV-Position, Norm-/Gesetzesbezug, Bieternachweis, Bemusterung, Abnahme | Ausschreibung |
| Abnahmeprotokoll | Prüffähige Abnahme | Soll/Ist, Maße, Fotos, Mängel, Restleistungen, Freigabe | Bauende / Inbetriebnahme |
| CAFM-Übergabeliste | Betrieb und Nachweis sichern | Asset-ID, Flächenbezug, Revisionsunterlagen, Prüffristen, Ticketkategorie | Übergabe an Betrieb |
| WCAG/BITV-Testmatrix | Digitale Nutzbarkeit dokumentieren | Prüfkriterium, Fundstelle, Befund, Priorität, Korrekturstatus, Re-Test | digitale Angebote |
Die folgenden Bausteine sind bewusst praxisnah und produktneutral formuliert.
Fachplanung und Konzept: Der Auftragnehmer hat die Planung der Barrierefreiheit als eigenständige Fachleistung projektbegleitend zu erbringen. Hierzu gehört die Erstellung und Fortschreibung eines Konzepts Barrierefreiheit mit Darstellung der maßgeblichen Nutzergruppen, Schutzziele, barrierefrei relevanten Bereiche, technischen und baulichen Maßnahmen, Abweichungen sowie der für Genehmigung, Ausführung, Ausschreibung, Abnahme und Betrieb erforderlichen Nachweise. Die Leistungen sind mit der Objektplanung, den Fachplanungen, dem Brandschutz, den Betreiberanforderungen und den digitalen Nutzerschnittstellen abzustimmen.
Ausführungsplanung und LV: Sämtliche Planungs- und Ausführungsunterlagen sind so zu erstellen, dass die Anforderungen an die Barrierefreiheit für öffentlich zugängliche Bereiche, Arbeitsstätten und sonstige vereinbarte Nutzungsbereiche eindeutig beschrieben, zeichnerisch nachvollziehbar und prüfbar sind. Dies umfasst insbesondere Wege, Türen, Bewegungsflächen, Sanitärräume, Aufzüge, Orientierungs- und Leitsysteme, visuelle Kontraste, taktile Elemente, akustische und visuelle Informationen sowie erforderliche Bedien- und Greifräume. Der Auftragnehmer hat die barrierefreiheitsbezogenen Anforderungen in der Leistungsbeschreibung und in den Bemusterungs- und Nachweispflichten der Bieter produktneutral abzubilden.
Bauüberwachung, Abnahme und Dokumentation: Der Auftragnehmer hat die Ausführung barrierefreiheitsrelevanter Leistungen baubegleitend zu prüfen und Abweichungen vom freigegebenen Konzept Barrierefreiheit unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Vor der Abnahme sind prüffähige Nachweise, Mess- und Fotodokumentationen sowie eine Mängel- und Restleistungsliste vorzulegen. Barrierefreiheitsrelevante Ausstattungen und Systeme dürfen nur abgenommen werden, wenn deren Nutzbarkeit, Kennzeichnung, Erkennbarkeit und Dokumentation vollständig nachgewiesen sind.
Ddigitale Angebote, Terminals und FM-Portale: Digitale Anwendungen, webbasierten Portale, Dashboards, Formulare, Terminals und elektronischen Dokumente, die Gegenstand der Leistung sind oder im Rahmen des Projekts bereitgestellt werden, sind barrierefrei zu gestalten. Maßgeblich sind die einschlägigen gesetzlichen Anforderungen sowie die anzuwendenden technischen Standards für digitale Barrierefreiheit. Der Auftragnehmer hat die Konformität durch eine dokumentierte Prüfung nachzuweisen und festgestellte Abweichungen vor Inbetriebnahme zu beheben. Zusätzlich ist ein nutzerorientierter Funktionstest mit geeigneten Prüfmethoden vorzusehen.

