Barrierefreies Planen und Bauen: Details
Themenfelder und bauliche Details im Überblick
Forderungen der Schwerbehindertenvertretung, des Betriebsrats oder der durch ungeeignete bauliche Lösungen behinderten Menschen betreffen öffentliche Bereiche, halböffentliche Bereiche und konkrete Arbeitsplatzanforderungen. Nicht jede Forderung ist gleichrangig zwingend. Die ASR V3a.2 stellt ausdrücklich auf die tatsächlich beschäftigten Menschen mit Behinderungen, ihre individuellen Erfordernisse und die Bereiche, zu denen sie Zugang haben müssen, ab. Sie erlaubt in bestehenden Arbeitsstätten sogar organisatorische oder personenbezogene Alternativen, wenn technische Maßnahmen offensichtlich unverhältnismäßig wären. Deshalb sind etwa eine flächendeckende Absenkung aller internen Bedienelemente, automatische Türantriebe an jeder Tür oder ein durchgehendes taktiles Leitsystem in allen Bürogeschossen nicht automatisch Sofortpflichten; sie sind vor allem dort stark, wo Besucherfunktionen, Sicherheit oder konkrete Arbeitsplatzbedarfe betroffen sind.
Der Leitfaden Barrierefreies Bauen betont die Bedeutung von Orientierung, Kontrasten, klaren Informationen und eines fortgeschriebenen Konzepts; DGUV-Publikationen heben Kommunikation, Qualifizierung und die Berücksichtigung körperlicher, seelischer und geistiger Einschränkungen hervor. Für den digitalen Bereich bilden BITV 2.0, EN 301 549 und darüber vermittelt WCAG den anerkannten Referenzrahmen.
Für die Relevanz- und Dringlichkeitslogik gilt nutzungsbezogen: H = hoch, M = mittel, G = gering, F = fallbezogen/nur falls vorhanden; S = sofort, K = kurzfristig, B = bei Bedarf. Beispiel: H/S bedeutet „hoch relevant, sofort zu prüfen/umzusetzen“.
