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Patenschaften/Assistenzkonzept

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Patenschaften und Assistenzkonzepte für barrierefreie Flucht und Evakuierung im Gebäude

Barrierefreien Patenschafts- und Assistenzkonzepts

Ein Patenschafts- und Assistenzkonzept für Flucht, Rettung und Evakuierung legt verbindlich fest, wie Menschen mit Mobilitäts-, Seh-, Hör-, kognitiven oder temporären Einschränkungen in betrieblichen, öffentlichen und gewerblichen Gebäuden im Gefahrenfall sicher, würdevoll und ohne vermeidbare Verzögerung unterstützt werden. Im Facility Management ist dieses Konzept ein operativer Bestandteil des Brandschutz-, Evakuierungs-, Arbeitsschutz- und Barrierefreiheitsmanagements. Es verbindet bauliche Voraussetzungen, technische Alarmierung, organisatorische Zuständigkeiten, geschulte Assistenzpersonen, Datenschutz, Unterweisung, Übungen und laufende Betreiberkontrolle zu einem belastbaren Prozess, der im Regelbetrieb gepflegt und im Ereignisfall zuverlässig angewendet wird.

Barrierefreie Patenschaften und Assistenz bei Evakuierungen

Schutzziel des Assistenzkonzepts

Das Assistenzkonzept verfolgt das Ziel, allen anwesenden Personen eine realistische Möglichkeit zur sicheren Selbstrettung oder unterstützten Evakuierung zu geben. Es berücksichtigt, dass Barrierefreiheit im Notfall nicht allein durch bauliche Merkmale wie breite Türen, schwellenarme Übergänge oder barrierefreie Sanitärbereiche erreicht wird. Entscheidend ist das abgestimmte Zusammenwirken von nutzbaren Fluchtwegen, wahrnehmbarer Alarmierung, verständlicher Kommunikation, geschultem Personal und klaren Entscheidungswegen.

Aus Sicht des Facility Managements ist das Konzept als verbindlicher Betreiberprozess zu führen. Es muss in die Gefährdungsbeurteilung, Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungsplanung, CAFM-Dokumentation, Unterweisungsplanung, Mieterkoordination, Fremdfirmensteuerung sowie in das Ereignis- und Verbesserungsmanagement eingebunden werden. Nur so wird verhindert, dass das Assistenzkonzept als einmalig erstelltes Dokument besteht, im tatsächlichen Gebäudebetrieb jedoch nicht angewendet oder aktuell gehalten wird.

Ein wirksames Assistenzkonzept beschreibt daher nicht nur, wer im Notfall hilft. Es legt auch fest, unter welchen Bedingungen Assistenz geleistet wird, welche Hilfsmittel verfügbar sind, wann eine horizontale Evakuierung Vorrang hat, wie sichere Bereiche genutzt werden, wie Rückmeldungen erfolgen und welche Maßnahmen nach Übungen oder realen Ereignissen nachzuverfolgen sind.

Abgrenzung zu Rettungsdienst und Feuerwehr

Patenschaften und Assistenzleistungen ersetzen nicht die Aufgaben der Feuerwehr, des Rettungsdienstes oder speziell ausgebildeter Rettungskräfte. Sie dienen der frühen Unterstützung bis zum Erreichen eines sicheren Bereichs, einer Sammelstelle, eines Rettungsabschnitts oder eines mit der Feuerwehr abgestimmten Übergabepunktes. Die Verantwortung der Assistenzpersonen endet dort, wo Eigengefährdung entsteht oder Maßnahmen erforderlich werden, für die sie nicht unterwiesen, körperlich geeignet oder organisatorisch autorisiert sind.

Das Konzept muss deshalb klar festlegen, dass Assistenzpersonen keine Rettungsversuche aus verrauchten Bereichen, keine ungesicherten Tragemaßnahmen über Treppen und keine improvisierten Transporthandlungen durchführen dürfen. Selbstschutz hat Vorrang. Assistenz ist eine organisierte Unterstützungsleistung im Rahmen des betrieblichen Evakuierungsprozesses, nicht eine professionelle technische Rettung.

Für die Zusammenarbeit mit Feuerwehr und Rettungsdienst sind klare Schnittstellen erforderlich. Dazu gehören Informationen über sichere Bereiche, mögliche Aufenthaltsorte von Personen mit Unterstützungsbedarf, Übergabepunkte, Kommunikationswege und Ansprechpartner im Ereignisfall. Diese Schnittstellen sind objektbezogen abzustimmen und in Übungen zu prüfen.

Geltungsbereich im Gebäudeportfolio

Der Anwendungsbereich umfasst Arbeitsstätten, Verwaltungsgebäude, Verkaufsstätten, Bildungs- und Kulturgebäude, Versammlungsstätten, Gesundheits- und Sozialgebäude, Beherbergungsstätten, Parkhäuser, gemischt genutzte Objekte sowie öffentlich zugängliche Bereiche gewerblicher Immobilien. Das Konzept ist immer an die konkrete Nutzung, Nutzerstruktur und Gebäudekomplexität anzupassen.

Besonders zu betrachten sind Obergeschosse, Untergeschosse, Einzelarbeitsplätze, WC-Anlagen, Konferenzräume, Kantinen, Nebenräume, technische Nebenbereiche, Außenanlagen, Tiefgaragen, Empfangszonen und Veranstaltungsflächen. In diesen Bereichen können Personen mit Unterstützungsbedarf schwerer auffindbar sein, Alarmierungen schlechter wahrnehmen oder auf bauliche Barrieren treffen, die im Normalbetrieb unauffällig bleiben.

Bei gemischt genutzten Objekten muss das Facility Management die Schnittstellen zwischen Betreiber, Eigentümer, Arbeitgebern, Mietern, Veranstaltern, Sicherheitsdienst, Empfang und Fremdfirmen eindeutig regeln. Ein Assistenzkonzept ist nur dann belastbar, wenn es auch bei wechselnden Nutzungen, Besucherströmen und temporären Sondernutzungen funktioniert.

Arbeitsschutzrechtliche Grundlage

Im deutschen Arbeitsschutzkontext verpflichtet § 10 ArbSchG den Arbeitgeber, Maßnahmen für Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung zu treffen. Dabei sind Beschäftigte zu benennen, die entsprechende Aufgaben übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung dieser Personen müssen zur Beschäftigtenzahl, zur Art der Tätigkeiten und zur Gefahrenlage passen. Für das Assistenzkonzept bedeutet dies, dass unterstützende Evakuierungsprozesse nicht dem Zufall überlassen werden dürfen.

Die Arbeitsstättenverordnung verlangt, dass Arbeitsstätten sicher eingerichtet und betrieben werden. Sind Beschäftigte mit Behinderungen tätig, sind insbesondere Arbeitsplätze, Türen, Verkehrswege, Fluchtwege, Notausgänge, Treppen, Orientierungssysteme und Sanitärbereiche im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheit barrierefrei zu berücksichtigen. Das Facility Management muss diese Anforderungen in Betrieb, Kontrolle, Instandhaltung und Nutzerkoordination übersetzen.

In der Praxis ist zu beachten, dass rechtliche Pflichten nicht allein durch bauliche Planung erfüllt werden. Betreiberpflichten entstehen im laufenden Betrieb. Dazu gehören freie Fluchtwege, funktionierende Alarmierung, aktuelle Flucht- und Rettungspläne, dokumentierte Unterweisungen, geprüfte Hilfsmittel und nachvollziehbare Verantwortlichkeiten.

Technische Regeln für Arbeitsstätten

Die ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ ist für das Einrichten und Betreiben von Fluchtwegen, Notausgängen, Sicherheitsbeleuchtung, optischen Sicherheitsleitsystemen sowie Flucht- und Rettungsplänen maßgeblich. Sie unterstützt die praktische Auslegung der Arbeitsstättenanforderungen und ist für die Bewertung barrierefreier Evakuierungsabläufe besonders relevant.

Die ASR V3a.2 „Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten“ konkretisiert Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung. Sie ist insbesondere dann heranzuziehen, wenn Beschäftigte mit dauerhaften oder temporären Einschränkungen im Gebäude tätig sind oder wenn Arbeitsplätze und Verkehrswege so betrieben werden müssen, dass sie im Gefahrenfall nutzbar bleiben.

Für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung ist ASR A1.3 relevant. Sie verweist auf normierte Sicherheitszeichen sowie auf Anforderungen an Flucht- und Rettungspläne. Für das Assistenzkonzept ist entscheidend, dass Kennzeichnungen nicht nur vorhanden, sondern auch sichtbar, verständlich, kontrastreich, aktuell und in den vorgesehenen Blickachsen wahrnehmbar sind.

Bauordnungsrecht und Brandschutzplanung

Das Assistenzkonzept ist mit der jeweiligen Landesbauordnung, dem genehmigten Brandschutzkonzept und den objektbezogenen Sonderbauvorschriften abzugleichen. Maßgeblich sind insbesondere die bauordnungsrechtlichen Schutzziele zur Verhinderung der Brandausbreitung, zur Ermöglichung der Rettung von Menschen und zur Unterstützung wirksamer Löscharbeiten.

Bei Sonderbauten, etwa Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Beherbergungsstätten, Hochhäusern, Krankenhäusern oder großen Bildungseinrichtungen, können zusätzliche Anforderungen an Räumung, Alarmierung, Brandabschnitte, Sicherheitsbeleuchtung, Personalorganisation und Besuchersteuerung bestehen. Das Assistenzkonzept muss diese Anforderungen aufnehmen und in klare Betriebsprozesse übersetzen.

Für Facility Manager ist wichtig, dass Brandschutzplanung und Betriebsorganisation nicht getrennt betrachtet werden. Ein sicherer Bereich, eine Evakuierungsstrategie oder eine Aufzugsnutzung im Brandfall darf nur dann Bestandteil des Assistenzkonzepts sein, wenn sie baulich, technisch, organisatorisch und im genehmigten Brandschutzkonzept abgesichert ist.

Aufzüge und vertikale Evakuierung

Aufzüge dürfen im Brandfall nur genutzt werden, wenn sie ausdrücklich im Brandschutz- und Evakuierungskonzept dafür vorgesehen und technisch entsprechend ausgeführt sind. Ein normaler Personenaufzug ist ohne besondere brandschutztechnische, steuerungstechnische und organisatorische Maßnahmen grundsätzlich nicht als Evakuierungsaufzug zu behandeln.

Für neue Evakuierungsaufzüge sind die einschlägigen technischen Anforderungen, Sicherheitsfunktionen, Kommunikationsmöglichkeiten, Energieversorgung, Steuerungslogik und Betriebsprozesse objektbezogen zu berücksichtigen. Dazu gehören auch die Frage, wer den Aufzug im Ereignisfall freigibt oder bedient, welche Personen ihn nutzen dürfen, wie eine Priorisierung erfolgt und wie die Kommunikation mit Evakuierungsleitung oder Feuerwehr sichergestellt wird.

Wo keine geeignete vertikale Aufzugsevakuierung vorgesehen ist, muss das Assistenzkonzept alternative Verfahren festlegen. Dazu zählen geschützte Wartebereiche, horizontale Evakuierung in sichere Brandabschnitte, Evakuierungsstühle, Rettungsmatten oder Übergabepunkte für Einsatzkräfte. Jede dieser Lösungen erfordert Schulung, Übung, Wartung und klare Grenzen der Eigengefährdung.

Barrierefreiheitsnormen und ergänzende Standards

Für öffentlich zugängliche Gebäude ist DIN 18040-1 als zentrale Planungsnorm für barrierefreies Bauen zu berücksichtigen. Sie beschreibt Anforderungen, damit Gebäude grundsätzlich ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Für die Evakuierungsorganisation bedeutet dies, dass Bewegungsflächen, Türen, Rampen, Aufzüge, Bedienelemente, Leitsysteme und Sanitärbereiche auch unter Stressbedingungen betrachtet werden müssen.

Ergänzend können Standards und Richtlinien zur Evakuierung von Personen im Gefahrenfall herangezogen werden. Sie unterstützen die strukturierte Planung von Räumungsorganisation, Verantwortlichkeiten, Alarmierungswegen, Übungen und Nachbereitung. Das Assistenzkonzept sollte diese Grundsätze nicht isoliert, sondern als Teil eines integrierten Betreiber- und Sicherheitsmanagements anwenden.

Normen und Regelwerke ersetzen jedoch keine objektbezogene Bewertung. Jedes Gebäude hat andere Nutzungen, Personenströme, Gefahrenstellen, technische Anlagen und organisatorische Schnittstellen. Deshalb muss die Anwendung der Standards immer durch Gefährdungsbeurteilung, Brandschutzkonzept und praktische Erprobung abgesichert werden.

Vorrang der Selbstbestimmung

Assistenz darf nicht bevormundend organisiert werden. Betroffene Personen sind nach Möglichkeit aktiv in die Festlegung ihrer Unterstützung einzubeziehen. Das Konzept muss Wahlmöglichkeiten, persönliche Präferenzen und individuelle Grenzen berücksichtigen. Wer Unterstützung benötigt, soll wissen, welche Abläufe vorgesehen sind, wer informiert wird und welche Daten dokumentiert werden.

Eine professionelle Assistenz beginnt mit respektvoller Kommunikation. Vor körperlicher Unterstützung ist Zustimmung einzuholen, sofern die Situation dies zulässt. Assistenzpersonen erklären ihr Vorgehen ruhig und verständlich, vermeiden hektische Anweisungen und respektieren Hilfsmittel wie Rollstuhl, Rollator, Langstock, Hörsystem, Kommunikationsgerät oder Assistenzhund.

Selbstbestimmung bedeutet zugleich, dass keine medizinischen Diagnosen oder unnötigen persönlichen Details erhoben werden. Für die Evakuierungsplanung ist nur relevant, welche Unterstützung im Gefahrenfall erforderlich ist, welche Wege nutzbar sind und welche Kommunikationsform funktioniert.

Zwei-Sinne-Prinzip und verständliche Kommunikation

Alarmierung, Orientierung und Handlungsanweisungen müssen so organisiert sein, dass Informationen mindestens über zwei Sinne wahrnehmbar sind. Für gehörlose oder schwerhörige Personen sind optische, taktile oder textbasierte Signale erforderlich. Für blinde oder sehbehinderte Personen sind akustische Informationen, taktile Orientierung und persönliche Ansprache entscheidend.

Auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen, Sprachbarrieren, Stressreaktionen oder Ortsunkundigkeit benötigen klare und einfache Informationen. Lange Fachbegriffe, widersprüchliche Durchsagen oder uneinheitliche Anweisungen können im Ereignisfall zu Verzögerungen führen. Deshalb müssen Alarmtexte, Evakuierungsanweisungen und Sammelstelleninformationen verständlich, eindeutig und wiedererkennbar sein.

Das Facility Management hat sicherzustellen, dass technische Systeme und organisatorische Kommunikation zusammenpassen. Eine optische Alarmierung ist nur wirksam, wenn sie in den relevanten Räumen sichtbar ist. Eine Sprachdurchsage ist nur hilfreich, wenn sie verständlich übertragen wird. Ein Evakuierungsplan unterstützt nur dann, wenn er aktuell, lesbar und am richtigen Ort angebracht ist.

Redundanz statt Einzelabhängigkeit

Ein wirksames Patenschaftssystem darf nicht von einer einzelnen Person abhängen. Für jede assistenzbedürftige Person oder jeden definierten Bereich sind mindestens eine primäre Assistenzperson und eine Stellvertretung festzulegen. In größeren Objekten sind zusätzlich bereichsbezogene Teams, Sicherheitsdienst, Empfang oder Räumungskoordination einzubinden.

Redundanz ist besonders wichtig bei Urlaub, Krankheit, Schichtbetrieb, mobilem Arbeiten, Dienstreisen, Veranstaltungen und wechselnder Belegung. Das Konzept muss festlegen, wie die Zuständigkeit geprüft wird, wer bei Abwesenheit übernimmt und wie Informationen diskret weitergegeben werden.

Die Stellvertretungsregelung muss praktisch funktionieren. Eine nur namentlich benannte Ersatzperson ohne Schulung, Zugangsinformationen oder Kenntnis der Hilfsmittel erfüllt den Zweck nicht. Redundanz bedeutet daher auch, dass mehrere Personen die Abläufe kennen, Hilfsmittel bedienen können und Rückmeldungen an die Evakuierungsleitung sicher beherrschen.

Rollen, Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten

in Assistenzkonzept benötigt eine klare Rollenstruktur. Jede Rolle muss wissen, welche Aufgaben sie im Regelbetrieb, in der Alarmphase, während der Evakuierung und in der Nachbereitung übernimmt. Die folgende Matrix ordnet die Kernaufgaben den wesentlichen Akteuren im Facility-Management-Prozess zu.

Rolle im FM-Prozess

Kernaufgabe im Assistenzkonzept

Erforderliche Dokumentation und Nachweise

Betreiber, Arbeitgeber oder Gebäudeverantwortlicher

Trägt die Gesamtverantwortung für Gefährdungsbeurteilung, Evakuierungsorganisation, Ressourcen, Unterweisung, Wirksamkeitskontrolle und Freigabe des Konzepts.

Betreiberpflichtenmatrix, Gefährdungsbeurteilung, Freigaben, Budget- und Ressourcenentscheidungen, Management-Review-Protokolle

Facility Management

Setzt die Anforderungen im Gebäudebetrieb um, hält Fluchtwege frei, pflegt technische Einrichtungen, aktualisiert CAFM-Daten, steuert Prüfzyklen und verfolgt Maßnahmen.

CAFM-Aufträge, Kontrollprotokolle, Mängelberichte, Prüf- und Wartungsnachweise, Maßnahmenlisten

Brandschutzbeauftragte Person

Stimmt das Assistenzkonzept fachlich mit Brandschutzordnung, Räumungsorganisation, Übungen, Brandabschnitten und Feuerwehrschnittstelle ab.

Brandschutzordnung, Räumungskonzept, Übungsberichte, Abstimmungsprotokolle, Feuerwehrinformationen

Evakuierungsleitung oder Räumungskoordination

Steuert die Räumung, sammelt Rückmeldungen aus Bereichen, bewertet Lageinformationen und koordiniert Sammelstellen sowie Übergaben.

Alarm- und Räumungsanweisung, Rückmeldelisten, Bereichskarten, Ereignisprotokolle

Assistenzperson oder Patin/Pate

Unterstützt eine zugeordnete Person oder Zone nach vorher festgelegtem Ablauf, beachtet Selbstschutz und meldet Status an die zuständige Koordination.

Assistenzkarte, Unterweisungsnachweis, Rollenbeschreibung, Stellvertretungsregelung

Betroffene Person

Wirkt freiwillig bei der Festlegung des Unterstützungsbedarfs mit und gibt Rückmeldung zur Praxistauglichkeit des Ablaufs.

Persönliches Assistenzprofil, Einwilligung zur erforderlichen Datennutzung, Aktualisierungshinweise

Empfang, Sicherheitsdienst, Veranstaltungsleitung

Erfasst besondere Besucherbedarfe diskret, informiert Gastgeber oder Veranstaltungsverantwortliche und unterstützt die Steuerung externer Personen.

Besucherprozess, Veranstaltungscheckliste, Schichtunterlagen, Kommunikationsanweisung

Mieter und Fremdfirmen

Integrieren eigene Beschäftigte in die Gebäuderäumung, melden relevante Unterstützungsbedarfe und beachten die objektbezogene Räumungsorganisation.

Mieterschnittstellen, Fremdfirmenunterweisung, Koordinationsprotokolle, Notfallkontakte

Diese Rollenmatrix sollte objektbezogen angepasst und regelmäßig überprüft werden. Maßgeblich ist nicht die formale Benennung einer Rolle, sondern die tatsächliche Handlungsfähigkeit im Betrieb. Rollen müssen geschult, erreichbar und mit den notwendigen Informationen ausgestattet sein.

Ermittlung unterstützungsrelevanter Personengruppen

Die Bedarfsanalyse darf sich nicht nur auf dauerhaft schwerbehinderte Beschäftigte beschränken. Relevant sind auch Personen mit temporären Einschränkungen, ältere Personen, Schwangere, Personen mit Verletzungen, Personen mit Herz-Kreislauf-Einschränkungen, Nutzerinnen und Nutzer von Rollstuhl oder Rollator, blinde und sehbehinderte Personen, gehörlose und schwerhörige Personen, Menschen mit kognitiven Einschränkungen sowie Personen, die sich im Gebäude nicht auskennen.

Auch Besucher, Kunden, Veranstaltungsteilnehmer, Fremdfirmen, Reinigungskräfte, Lieferanten und externe Dienstleister sind zu berücksichtigen. Gerade externe Personen kennen Fluchtwege, Sammelstellen, Alarmtöne und interne Abläufe häufig nicht. Für öffentlich zugängliche Bereiche oder veranstaltungsbezogene Nutzungen ist deshalb ein bereichsbezogenes Assistenzmodell besonders wichtig.

Die Ermittlung des Unterstützungsbedarfs muss diskret, freiwillig und zweckgebunden erfolgen. Das Ziel besteht nicht darin, persönliche Einschränkungen zu erfassen, sondern evakuierungsrelevante Anforderungen zu erkennen. Dazu gehören zum Beispiel die Nutzung von Treppen, die Wahrnehmung akustischer Alarme, die Orientierung in unbekannten Bereichen oder der Bedarf an persönlicher Ansprache.

Gebäudebezogene Risikoanalyse

Die gebäudebezogene Risikoanalyse betrachtet Geschosse, Brandabschnitte, Nutzungseinheiten, Fluchtwegbreiten, Türschwellen, Türkräfte, Treppenräume, Aufzugssituation, Sicherheitsbeleuchtung, optische und akustische Alarmierung, Orientierungssysteme, Sammelstellen, Außenwege und mögliche Engstellen. Sie bewertet, ob Personen mit Unterstützungsbedarf die vorgesehenen Wege selbstständig oder mit Assistenz nutzen können.

Besonders kritisch sind Bereiche, in denen die Evakuierung nicht unmittelbar in einen sicheren Außenbereich führt. Dazu gehören Obergeschosse, Untergeschosse, Tiefgaragen, abgeschlossene Nebenräume, große Veranstaltungsflächen und Räume mit hoher Geräuschbelastung. Auch Türen mit hohen Bedienkräften, nicht kontrastreiche Beschilderung, zugestellte Bewegungsflächen oder fehlende optische Alarmierung können den Evakuierungserfolg erheblich beeinträchtigen.

Das Ergebnis der Risikoanalyse sollte in einer priorisierten Maßnahmenliste dokumentiert werden. Bauliche, technische und organisatorische Mängel sind dabei getrennt zu bewerten, aber gemeinsam zu steuern. Eine bauliche Barriere kann durch technische Alarmierung allein nicht kompensiert werden, und ein gutes Assistenzteam kann fehlende sichere Bereiche nicht ersetzen.

Personenzentriertes Assistenzprofil

Für regelmäßig anwesende Personen mit Unterstützungsbedarf sollte ein freiwilliges Assistenzprofil erstellt werden. Dieses beschreibt keine medizinische Diagnose, sondern ausschließlich evakuierungsrelevante Informationen. Dazu gehören bevorzugte Kommunikationsform, mögliche Fluchtwege, Einschränkungen bei Treppen, benötigte Hilfsmittel, geeignete Begleitpersonen, Sammelstellenanforderungen und persönliche Hinweise zur respektvollen Unterstützung.

Das Assistenzprofil muss vertraulich behandelt und auf das erforderliche Minimum beschränkt werden. Zugriff erhalten nur Personen, die für die Evakuierungsorganisation eine berechtigte Aufgabe wahrnehmen. Die betroffene Person soll nachvollziehen können, welche Informationen dokumentiert werden, wer sie einsehen darf und wann sie gelöscht oder aktualisiert werden.

Ein gutes Assistenzprofil ist praxisnah formuliert. Es beschreibt klare Handlungen, zum Beispiel ob eine Person akustische Alarme nicht wahrnimmt, ob ein bestimmter sicherer Bereich aufgesucht werden soll oder ob ein Evakuierungsstuhl nur mit geschultem Personal eingesetzt werden darf. Allgemeine Formulierungen ohne operative Aussagekraft sind zu vermeiden.

Barrierefreie Flucht- und Bewegungsflächen

Fluchtwege, Türen und Bewegungsflächen müssen so geplant, betrieben und kontrolliert werden, dass Assistenzhandlungen möglich bleiben. Dazu gehören ausreichende lichte Breiten, frei gehaltene Bewegungszonen vor Türen, schwellenarme Übergänge, rutschhemmende Bodenbeläge, nutzbare Rampen, kontrastreiche Orientierung, wirksame Beleuchtung und gut erreichbare Bedienelemente.

Im Regelbetrieb entstehen viele Risiken nicht durch die ursprüngliche Planung, sondern durch Nutzung und Betrieb. Fluchtwege werden durch Möbel, Waren, Veranstaltungstechnik, Reinigungsgeräte oder temporäre Absperrungen eingeengt. Türen werden verkeilt, Bewegungsflächen werden als Lagerflächen genutzt, Beschilderungen werden verdeckt und Sammelstellen werden durch Baustellen oder Lieferverkehr beeinträchtigt. Das Facility Management muss solche Abweichungen systematisch erkennen und abstellen.

Für Assistenzhandlungen sind zusätzliche Bewegungsflächen erforderlich. Eine Person im Rollstuhl, eine Assistenzperson und ein Evakuierungsstuhl benötigen mehr Raum als eine allein gehende Person. Daher sind Fluchtwegbreiten und Rangierflächen nicht nur formal, sondern unter realistischen Evakuierungsbedingungen zu betrachten.

Sichere Bereiche und Übergabepunkte

Wenn eine vollständige Eigenrettung nicht unmittelbar möglich ist, müssen im Brandschutzkonzept geeignete sichere Bereiche, horizontale Rettungsabschnitte oder mit der Feuerwehr abgestimmte Übergabepunkte vorgesehen sein. Diese Bereiche müssen gegen akute Gefährdungen angemessen geschützt, eindeutig gekennzeichnet, erreichbar und kommunikativ angebunden sein.

Ein sicherer Bereich ist kein beliebiger Warteplatz. Er muss in die Räumungslogik eingebunden sein und darf Personen nicht isolieren. Es muss festgelegt sein, wer eine Person dorthin begleitet, wie der Standort gemeldet wird, welche Kommunikation möglich ist und wann eine weitere Evakuierung oder Übergabe an Einsatzkräfte erfolgt.

Sichere Bereiche sind regelmäßig zu kontrollieren. Sie dürfen nicht zugestellt, verschlossen, unbeleuchtet oder durch technische Mängel beeinträchtigt sein. Bereichskarten, Türfunktionen, Kennzeichnung, Kommunikationsmittel und Zugänglichkeit sind in die Betreiberkontrollen und CAFM-Aufgaben aufzunehmen.

Evakuierungshilfen und Ausstattung

Evakuierungsstühle, Tragetücher, Rettungsmatten, mobile Rampen, visuelle Alarmgeräte, Vibrationsmelder, Kommunikationsgeräte, Taschenlampen, Kennzeichnungswesten und Bereichskarten sind nur dann wirksam, wenn sie geeignet ausgewählt, richtig positioniert, regelmäßig geprüft und praktisch geübt werden. Die bloße Beschaffung von Hilfsmitteln erfüllt den Zweck nicht.

Für jedes Hilfsmittel sind Einsatzbereich, Lagerort, Zugriffsberechtigung, Prüfintervall, Instandhaltung, Schulungsanforderung und Ersatzregelung festzulegen. Evakuierungsstühle dürfen beispielsweise nur von Personen eingesetzt werden, die geschult sind und die Grenzen der sicheren Anwendung kennen. Mobile Rampen sind nur geeignet, wenn Steigung, Tragfähigkeit, Breite und Auflagepunkte zur konkreten Situation passen.

Die Ausstattung muss zur Gebäudestruktur und Nutzergruppe passen. Ein großes Gebäude mit mehreren Brandabschnitten benötigt andere Ressourcen als ein kleines Verwaltungsgebäude. Für Veranstaltungen können zusätzliche mobile Hilfsmittel, temporäre Kommunikationsmittel oder ergänzende Assistenzteams erforderlich sein.

Alarmierungs- und Kommunikationssysteme

Die Alarmierung muss barrierefrei wirksam sein. In WC-Anlagen, Einzelbüros, Besprechungsräumen, Nebenräumen, lauten Betriebsbereichen, Empfangszonen und öffentlich zugänglichen Bereichen sind optische, akustische oder ergänzende taktile Signale so zu planen, dass Personen den Alarm zuverlässig wahrnehmen können.

Kommunikation im Ereignisfall muss eindeutig, kurz und handlungsorientiert sein. Assistenzpersonen müssen wissen, an wen sie Rückmeldungen geben, welche Informationen erforderlich sind und welche Kommunikationsmittel genutzt werden. Typische Rückmeldungen sind Aufenthaltsort, Unterstützungsbedarf, erreichter sicherer Bereich, nicht auffindbare Person oder blockierter Fluchtweg.

Technische Systeme sind regelmäßig zu prüfen. Dazu gehören Brandmeldeanlage, Sprachalarmierung, optische Signalgeber, Funkgeräte, Gegensprechanlagen, Notrufeinrichtungen, mobile Endgeräte und alternative Kommunikationswege. Fällt ein System aus, muss das Assistenzkonzept eine Ersatzkommunikation vorsehen.

Personenbezogenes Modell

Beim personenbezogenen Modell werden einer regelmäßig anwesenden Person mit Unterstützungsbedarf feste Assistenzpersonen zugeordnet. Dieses Modell eignet sich besonders für Beschäftigte, Mieterpersonal oder regelmäßig anwesende Nutzerinnen und Nutzer, deren Bedarf bekannt ist und freiwillig dokumentiert wurde.

Der Vorteil liegt in der Vertrautheit. Assistenzperson und betroffene Person kennen den vereinbarten Ablauf, bevorzugte Kommunikationsformen, geeignete Wege und persönliche Grenzen. Dadurch können Reaktionszeit und Unsicherheit reduziert werden. Gleichzeitig müssen Datenschutz und Selbstbestimmung konsequent gewahrt bleiben.

Das personenbezogene Modell benötigt eine belastbare Stellvertretung. Abwesenheiten, flexible Arbeitszeiten, Homeoffice, Dienstreisen und Schichtwechsel dürfen nicht dazu führen, dass keine Unterstützung verfügbar ist. Deshalb sind Vertretungen, Informationswege und regelmäßige Aktualisierungen verbindlich festzulegen.

Bereichsbezogenes Modell

Beim bereichsbezogenen Modell sind Assistenzpersonen für bestimmte Gebäudezonen verantwortlich. Sie prüfen im Alarmfall, ob Personen mit Unterstützungsbedarf anwesend sind, unterstützen die Räumung und melden den Status an die Räumungskoordination. Dieses Modell eignet sich besonders für Besucherbereiche, Veranstaltungsflächen, Empfangszonen, Kantinen, Verkaufsflächen und öffentlich zugängliche Nutzungen.

Der Vorteil besteht darin, dass auch unbekannte oder wechselnde Personen erfasst werden können. Eine bereichsbezogene Assistenzperson muss nicht vorab wissen, wer Unterstützung benötigt. Sie ist darauf geschult, Bedarf zu erkennen, Hilfe anzubieten, Orientierung zu geben und bei Bedarf sichere Bereiche oder Übergabepunkte anzusteuern.

Die Grenzen des Modells liegen in der Verfügbarkeit und Übersichtlichkeit. Große oder unübersichtliche Bereiche benötigen mehrere Assistenzpersonen, klare Suchbereiche und einfache Rückmeldestrukturen. Es ist zu vermeiden, dass Assistenzpersonen gegen die Räumungsrichtung laufen oder in gefährdete Bereiche zurückkehren.

Kombiniertes Modell

In komplexen Gebäuden ist ein kombiniertes Modell zweckmäßig. Regelmäßig anwesende Personen erhalten individuelle Assistenzvereinbarungen, während Besucherbereiche über zonenbezogene Assistenzteams abgedeckt werden. Dadurch werden bekannte Bedarfe zuverlässig betreut und unbekannte Bedarfe organisatorisch aufgefangen.

Das kombinierte Modell erfordert eine klare Koordination. Personenbezogene und bereichsbezogene Zuständigkeiten dürfen sich nicht widersprechen. Es muss geregelt sein, wer bei einer konkreten Person Vorrang hat, wie Doppelmeldungen vermieden werden und wie die Evakuierungsleitung ein vollständiges Lagebild erhält.

Für Facility Manager ist dieses Modell häufig am praxistauglichsten, weil moderne Gebäude unterschiedliche Nutzergruppen, flexible Arbeitsformen, Veranstaltungen und externe Dienstleister umfassen. Voraussetzung ist eine saubere Dokumentation im CAFM- oder Sicherheitsmanagementsystem und eine regelmäßige Übung der Schnittstellen.

Voralarm- und Alarmphase

Nach Alarmwahrnehmung nehmen Assistenzpersonen ihre definierte Rolle ein, ohne gegen die Räumungsrichtung oder in gefährdete Bereiche vorzudringen. Sie prüfen den vereinbarten Aufenthaltsbereich oder die zugewiesene Zone, stellen Kontakt zur betroffenen Person her und leiten die vereinbarte Unterstützung ein.

Die erste Entscheidung betrifft die sichere Handlungsoption. Ist eine selbstständige Evakuierung mit Begleitung möglich, wird der vorgesehene Fluchtweg genutzt. Ist dies nicht möglich oder nicht sicher, wird ein festgelegter sicherer Bereich, ein horizontaler Rettungsabschnitt oder ein Übergabepunkt aufgesucht. Improvisierte Maßnahmen sind zu vermeiden.

Während der Alarmphase ist die Kommunikation mit der Räumungskoordination wesentlich. Assistenzpersonen melden kurz und präzise, ob Unterstützung läuft, ob ein sicherer Bereich erreicht wurde, ob Hilfsmittel benötigt werden oder ob der Fluchtweg blockiert ist. Die Meldung muss so erfolgen, dass keine unnötige Verzögerung entsteht.

Unterstützte horizontale Evakuierung

Die horizontale Evakuierung in einen sicheren Brandabschnitt oder einen gesicherten Bereich ist häufig die erste geeignete Maßnahme für Personen, die Treppen nicht oder nur eingeschränkt nutzen können. Sie reduziert die Belastung, vermeidet gefährliche Tragemaßnahmen und ermöglicht eine strukturierte Übergabe an Einsatzkräfte.

Voraussetzung ist, dass horizontale Rettungsabschnitte baulich geeignet, frei nutzbar und im Brandschutzkonzept vorgesehen sind. Türen, Schleusen, Rauchschutzabschlüsse, Wegeführung und Kommunikation müssen funktionieren. Assistenzpersonen müssen wissen, welcher Bereich anzusteuern ist und wie der erreichte Standort gemeldet wird.

Die horizontale Evakuierung darf nicht als Endpunkt ohne weitere Betreuung verstanden werden. Personen im sicheren Bereich benötigen Information, Beruhigung, Kommunikation und gegebenenfalls weitere Unterstützung. Die Evakuierungsleitung muss wissen, wer sich dort befindet und welche nächsten Schritte vorgesehen sind.

Vertikale Evakuierung

Für Personen, die Treppen nicht selbstständig nutzen können, muss die vertikale Evakuierung gesondert geplant sein. Möglich sind Evakuierungsstühle, Rettungsmatten, Treppenassistenz, geschützte Wartebereiche, Evakuierungsaufzüge oder die Übergabe an Einsatzkräfte. Welche Lösung geeignet ist, hängt von Gebäude, Person, Gefahrenlage, Hilfsmitteln und Schulungsstand ab.

Vertikale Evakuierung ist körperlich und organisatorisch anspruchsvoll. Sie darf nur durchgeführt werden, wenn Assistenzpersonen unterwiesen sind, die Hilfsmittel beherrschen und keine unvertretbare Eigengefährdung besteht. Die Entscheidung darf nicht spontan auf ungeschulte Personen verlagert werden.

Das Konzept muss klare Kriterien enthalten, wann eine vertikale Evakuierung begonnen, abgebrochen oder durch eine horizontale Evakuierung ersetzt wird. Rauchentwicklung, blockierte Treppen, Panik, unklare Lage oder fehlendes Personal können dazu führen, dass ein sicherer Wartebereich die bessere Option ist.

Sammelstelle und Vollzähligkeit

Sammelstellen müssen barrierefrei erreichbar, ausreichend groß, beleuchtet, sicher vom Gefahrenbereich getrennt und für Personen mit Rollstuhl, Rollator, Assistenzhund oder sensorischen Einschränkungen geeignet sein. Der Weg zur Sammelstelle darf nicht über unnötige Hindernisse, ungesicherte Bordsteine, steile Wege oder stark befahrene Flächen führen.

Die Vollzähligkeitskontrolle muss Personen mit Assistenzbedarf ausdrücklich berücksichtigen. Es ist zu vermeiden, dass Personen in sicheren Bereichen, Rettungsabschnitten oder Übergabepunkten als fehlend gewertet werden, obwohl ihr Standort bekannt ist. Gleichzeitig darf niemand als sicher angenommen werden, ohne dass eine Rückmeldung vorliegt.

An der Sammelstelle sind klare Verantwortlichkeiten erforderlich. Assistenzpersonen melden den Status, die Evakuierungsleitung führt Informationen zusammen, der Sicherheitsdienst unterstützt die Ordnung und die Kommunikation mit Einsatzkräften erfolgt über definierte Ansprechpartner. Auch nach Erreichen der Sammelstelle bleibt Betreuung erforderlich, insbesondere bei Kälte, Hitze, Stress, medizinischem Bedarf oder längerer Wartezeit.

Empfangsprozess

Der Empfangsprozess muss eine diskrete Möglichkeit bieten, Unterstützungsbedarf zu erfassen, ohne Personen zu stigmatisieren. Empfangspersonal, Sicherheitsdienst sowie Gastgeberinnen und Gastgeber müssen wissen, wie Unterstützungsbedarf angesprochen, dokumentiert und weitergegeben wird. Die Abfrage sollte serviceorientiert erfolgen und darf nicht den Eindruck einer Zugangskontrolle aufgrund persönlicher Einschränkungen vermitteln.

Für Besucher können einfache Hinweise hilfreich sein, etwa zu barrierefreien Zugängen, Aufzügen, Sammelstellen, Alarmarten oder Ansprechpersonen. Bei angemeldeten Besuchen kann der Unterstützungsbedarf bereits im Vorfeld geklärt werden. Bei unangemeldeten Besuchen muss der Empfang in der Lage sein, kurzfristig eine bereichsbezogene Assistenz zu aktivieren.

Der Datenschutz ist auch im Besucherprozess zu beachten. Es dürfen nur evakuierungsrelevante Informationen erfasst werden, und diese sind nach dem Zweck der Verarbeitung zu löschen oder zu anonymisieren. Nicht erforderlich sind medizinische Angaben oder Diagnosen.

Veranstaltungen und Sondernutzungen

Bei Veranstaltungen sind Teilnehmerzahl, Bestuhlung, Rollstuhlplätze, Begleitpersonen, Bühnenbereiche, Verdunkelung, Lautstärke, temporäre Einbauten und geänderte Wegeführungen zu prüfen. Das Assistenzkonzept muss an jede Sondernutzung angepasst werden, wenn sich Fluchtwege, Personendichten oder Alarmwahrnehmung verändern.

Temporäre Einbauten können barrierefreie Flächen einschränken oder Leitsysteme verdecken. Verdunkelung, hohe Lautstärke oder mehrsprachiges Publikum können die Alarmierung und Orientierung erschweren. Veranstaltungsleitungen müssen daher vor Beginn prüfen, ob Fluchtwege frei sind, Assistenzpersonen eingewiesen wurden, Rollstuhlplätze geeignet angeordnet sind und Sammelstelleninformationen kommuniziert wurden.

Für größere Veranstaltungen empfiehlt sich eine kurze Lagebesprechung zwischen Facility Management, Veranstaltungsleitung, Sicherheitsdienst, Brandschutzbeauftragten und gegebenenfalls Sanitätsdienst. Dabei werden Verantwortlichkeiten, besondere Unterstützungsbedarfe, Kommunikationswege und Abbruchkriterien abgestimmt.

Mieter- und Fremdfirmenkoordination

In gewerblichen Gebäuden mit mehreren Mietern muss das Facility Management klare Schnittstellen definieren. Mieter sind für ihre Beschäftigten einzubinden, während der Betreiber die gebäudeseitige Räumungsorganisation, technische Einrichtungen, allgemeinen Fluchtwege und Sammelstellen verantwortet. Beide Ebenen müssen zusammenwirken.

Mieter sollen ihre eigenen Assistenzbedarfe erfassen, interne Zuständigkeiten benennen und diese mit der Gebäudestruktur abstimmen. Der Betreiber muss sicherstellen, dass Mieter die Alarmierungslogik, Fluchtwege, sicheren Bereiche, Sammelstellen und Meldewege kennen. Änderungen bei Belegung, Arbeitsplätzen oder Nutzungen sind zeitnah auszutauschen.

Fremdfirmen, Reinigungskräfte, Wartungspersonal und Lieferanten dürfen nicht übersehen werden. Sie arbeiten häufig außerhalb der Kernzeiten, in Technikbereichen, Untergeschossen oder abgelegenen Zonen. Unterweisungen, Zutrittsprozesse und Arbeitsfreigaben müssen daher auch die barrierefreie Evakuierung und Assistenzorganisation berücksichtigen.

Grundunterweisung für alle Beschäftigten

Alle Beschäftigten müssen die barrierefreie Räumungslogik des Gebäudes kennen. Dazu gehören Alarmbedeutung, Fluchtwege, Sammelstellen, Verhalten gegenüber hilfebedürftigen Personen, Freihalten von Fluchtwegen, Nutzung von Türen und Verhalten in sicheren Bereichen. Eine Evakuierung gelingt nur, wenn die allgemeine Belegschaft die Assistenzorganisation unterstützt und nicht behindert.

Die Grundunterweisung sollte deutlich machen, dass Hilfe angeboten, aber nicht aufgezwungen wird. Beschäftigte sollen Personen mit Unterstützungsbedarf ansprechen, einfache Orientierung geben und die zuständigen Assistenzpersonen informieren. Gleichzeitig dürfen sie keine ungeschulten Transportmaßnahmen oder riskanten Rettungsversuche übernehmen.

Unterweisungen müssen regelmäßig, verständlich und tätigkeitsbezogen erfolgen. Neue Beschäftigte, Mieterpersonal, Fremdfirmen und Veranstaltungsmitarbeitende sind vor Aufnahme ihrer Tätigkeit oder Nutzung einzuweisen. Änderungen am Gebäude, an Fluchtwegen oder an Alarmierungsprozessen müssen zeitnah kommuniziert werden.

Spezialschulung für Assistenzpersonen

Assistenzpersonen benötigen eine vertiefte Schulung zu Kommunikation, Selbstschutz, Umgang mit Evakuierungshilfen, Verhalten bei Rauch, Unterstützung von Rollstuhlnutzenden, sehbehinderten oder hörbehinderten Personen, kognitiven Einschränkungen, Sammelstellenorganisation und Rückmeldung an die Evakuierungsleitung.

Die Schulung muss praxisorientiert sein. Assistenzpersonen sollten Hilfsmittel tatsächlich bedienen, Wege abgehen, sichere Bereiche auffinden, Funk- oder Kommunikationsmittel nutzen und typische Entscheidungssituationen üben. Theoretische Kenntnisse allein reichen nicht aus, wenn im Ereignisfall körperliche, räumliche oder kommunikative Anforderungen entstehen.

Auch Grenzen der Unterstützung sind Teil der Qualifikation. Assistenzpersonen müssen wissen, wann sie eine Maßnahme nicht durchführen dürfen, wann sie einen sicheren Bereich wählen, wann sie Rückmeldung geben und wann sie Einsatzkräfte informieren. Eine klare Grenzziehung schützt sowohl die betroffene Person als auch die Assistenzperson.

Sensibilisierung und respektvolle Kommunikation

Die Schulung muss den respektvollen Umgang mit Menschen mit Behinderungen und temporären Einschränkungen behandeln. Assistenzpersonen fragen vor körperlicher Unterstützung nach Zustimmung, erklären jeden Schritt, vermeiden hektische oder laute Anweisungen und achten darauf, Hilfsmittel nicht ohne Einverständnis zu bewegen.

Bei sehbehinderten Personen ist klare verbale Orientierung wichtig. Bei hörbehinderten Personen können Sichtkontakt, einfache Gesten, schriftliche Hinweise oder optische Signale erforderlich sein. Bei kognitiven Einschränkungen helfen kurze Sätze, ruhige Wiederholung und eindeutige Handlungen. Bei mobilitätseingeschränkten Personen sind Tempo, Bewegungsraum und Hilfsmittel besonders zu beachten.

Respektvolle Kommunikation ist kein Zusatzthema, sondern ein Sicherheitsfaktor. Wer sich ernst genommen fühlt, reagiert eher kooperativ und kann eigene Fähigkeiten besser einbringen. Wer bevormundet oder übergangen wird, kann verunsichert werden, was die Evakuierung erschwert.

Übungskonzept

Evakuierungsübungen müssen das Assistenzkonzept realistisch prüfen, ohne betroffene Personen unnötig zu gefährden oder bloßzustellen. Es sind sowohl angekündigte als auch prozessorientierte Übungen möglich. Entscheidend ist, dass die tatsächlichen Abläufe, Kommunikationswege, Hilfsmittel und Schnittstellen überprüft werden.

Eine Übung kann als vollständige Räumungsübung, Teilbereichsübung, Tischübung, Kommunikationsprobe oder Hilfsmitteltraining durchgeführt werden. Für Personen mit erhöhtem Risiko kann eine Simulation mit Stellvertretung sinnvoll sein, sofern die Praxistauglichkeit dennoch bewertet wird. Die betroffene Person sollte, soweit möglich, in Planung und Auswertung einbezogen werden.

Das Übungskonzept muss klare Ziele enthalten. Es sollte festlegen, welche Bereiche geprüft werden, welche Assistenzmodelle einbezogen sind, welche Beobachter eingesetzt werden und welche Kriterien für Erfolg oder Nachbesserung gelten.

Prüfkriterien

Zu prüfen sind Alarmwahrnehmung, Reaktionszeit, Auffinden der betroffenen Person, Nutzbarkeit der Hilfsmittel, Funktionsfähigkeit der Kommunikationswege, Erreichbarkeit sicherer Bereiche, Barrierefreiheit der Sammelstelle, Verständlichkeit der Anweisungen und Vollständigkeit der Rückmeldungen.

Auch organisatorische Details sind zu bewerten. Dazu gehören die Verfügbarkeit von Stellvertretungen, Zugriff auf Assistenzprofile, Kenntnis der Bereichskarten, Freihaltung von Fluchtwegen, Verhalten von Besuchern, Rolle des Empfangs und Schnittstelle zur Evakuierungsleitung. Kleine Unklarheiten können im Ernstfall große Verzögerungen verursachen.

Die Bewertung sollte nicht nur auf Evakuierungszeiten reduziert werden. Qualität, Sicherheit, Würde, Kommunikation und Selbstschutz sind gleichwertige Kriterien. Eine schnelle, aber riskante Assistenz ist kein Erfolg.

Nachbereitung und Korrekturmaßnahmen

Nach jeder Übung und jedem Ereignis ist eine strukturierte Nachbereitung durchzuführen. Festgestellte Mängel werden priorisiert, Verantwortlichen zugewiesen und mit Fristen im Maßnahmenmanagement verfolgt. Das Ergebnis muss dokumentiert und in die Aktualisierung des Assistenzkonzepts übernommen werden.

Typische Korrekturmaßnahmen betreffen Beschilderung, Freihaltung von Flächen, Schulungsbedarf, Stellvertretungen, Hilfsmittelstandorte, Kommunikationswege, Sammelstellen oder Abstimmung mit Mietern. Maßnahmen mit unmittelbarer Sicherheitsrelevanz sind vorrangig zu behandeln.

Die Nachbereitung sollte auch Nutzerfeedback einbeziehen. Betroffene Personen, Assistenzpersonen, Empfang, Sicherheitsdienst und Räumungskoordination können unterschiedliche Schwachstellen erkennen. Ein professionelles Facility Management nutzt diese Rückmeldungen, um den Prozess fortlaufend zu verbessern.

Erforderliche Dokumente

Das Assistenzkonzept sollte mindestens eine Prozessbeschreibung, Rollenmatrix, Assistenzprofile, Bereichspläne, Stellvertretungsregelung, Hilfsmittelliste, Schulungsnachweise, Übungsberichte, Kommunikationsanweisungen, Besucherprozesse, Mieterinformationen, Prüfprotokolle und Maßnahmenlisten enthalten. Diese Dokumente müssen aktuell, zugänglich und widerspruchsfrei sein.

Die Dokumentation dient nicht nur dem Nachweis, sondern der Handlungsfähigkeit. Assistenzpersonen benötigen kompakte Informationen, die im Ereignisfall schnell verstanden werden. Die Evakuierungsleitung benötigt Statusmeldungen, Bereichsübersichten und Ansprechpartner. Das Facility Management benötigt Nachweise für Prüfungen, Instandhaltung und Maßnahmenverfolgung.

Dokumente sollten in geeigneten Systemen gepflegt werden. Dazu können CAFM, Dokumentenmanagement, Sicherheitsmanagement oder geschützte Notfallordner gehören. Entscheidend ist, dass sensible Daten geschützt und operative Informationen im Notfall verfügbar sind.

Datenschutz und Vertraulichkeit

Personenbezogene Unterstützungsdaten sind vertraulich zu behandeln. Es dürfen nur Informationen dokumentiert werden, die für die Evakuierung erforderlich sind. Medizinische Diagnosen, private Details oder nicht erforderliche Gesundheitsinformationen gehören nicht in das Assistenzprofil.

Zugriff erhalten ausschließlich Personen mit einer definierten Aufgabe im Assistenz- oder Evakuierungsprozess. Die betroffene Person muss wissen, welche Daten verarbeitet werden, zu welchem Zweck dies erfolgt und wie lange die Informationen aufbewahrt werden. Einwilligungen und Aktualisierungen sind nachvollziehbar zu dokumentieren.

Datenschutz darf die Sicherheit nicht blockieren, muss aber angemessen umgesetzt werden. Ein gutes Konzept trennt operative Mindestinformationen von vertraulichen Detailinformationen und stellt sicher, dass im Ereignisfall die richtigen Personen die notwendigen Angaben erhalten.

Aktualisierungspflichten

Das Konzept ist regelmäßig und anlassbezogen zu aktualisieren. Auslöser sind Personalwechsel, neue Mieter, Umbauten, Nutzungsänderungen, geänderte Arbeitsplätze, neue Hilfsmittel, geänderte Alarmierung, neue Erkenntnisse aus Übungen oder Rückmeldungen betroffener Personen.

Auch temporäre Situationen sind zu berücksichtigen. Baustellen, gesperrte Wege, defekte Aufzüge, Veranstaltungen, saisonale Außenbedingungen oder geänderte Sammelstellen können die Assistenzorganisation beeinflussen. Das Facility Management muss solche Änderungen bewerten und kommunizieren.

Eine jährliche Prüfung ist als Mindeststandard sinnvoll, ersetzt aber keine anlassbezogene Aktualisierung. Das Konzept muss immer dann angepasst werden, wenn die tatsächlichen Betriebsbedingungen von der dokumentierten Planung abweichen.

CAFM-Abbildung

Das Facility Management sollte alle relevanten technischen und organisatorischen Elemente im CAFM-System abbilden. Dazu gehören Evakuierungshilfen, sichere Bereiche, optische Signalgeber, taktile Orientierungselemente, barrierefreie Türen, automatische Türantriebe, Aufzüge, Kommunikationsmittel, Sammelstellen und wiederkehrende Prüfpflichten.

Die CAFM-Abbildung ermöglicht strukturierte Wartung, Fristensteuerung, Mängelverfolgung und Nachweisführung. Sie unterstützt auch die Verbindung zwischen baulichem Zustand und organisatorischer Evakuierungsfähigkeit. Eine defekte Tür oder ein blockierter Fluchtweg ist nicht nur ein technischer Mangel, sondern kann das Assistenzkonzept unmittelbar beeinträchtigen.

CAFM-Daten müssen aktuell und eindeutig sein. Standorte von Hilfsmitteln, Zuständigkeiten, Prüftermine und Maßnahmenstatus sollten so gepflegt werden, dass sie im Regelbetrieb und bei Audits belastbar ausgewertet werden können.

Regelbetrieb und Kontrollgänge

Regelmäßige Kontrollgänge müssen ausdrücklich barrierefreie Evakuierungsaspekte enthalten. Zu prüfen sind freie Bewegungsflächen, Türfunktionen, Türschließer, Beschilderung, Kontraste, Beleuchtung, taktile Leitsysteme, Aufzugsstatus, Hilfsmittelstandorte, sichere Bereiche und Sammelstellen.

Kontrollen sollten risikoorientiert durchgeführt werden. Bereiche mit hoher Besucherfrequenz, wechselnder Möblierung, Veranstaltungen, Warenbewegung oder Baustellen benötigen eine engere Überwachung. Auch Tageszeiten und Betriebszustände sind relevant, etwa Reinigung außerhalb der Kernzeiten oder Veranstaltungen am Abend.

Festgestellte Abweichungen sind nicht nur zu dokumentieren, sondern wirksam zu beheben. Eine wiederholt zugestellte Bewegungsfläche weist auf ein organisatorisches Problem hin und erfordert möglicherweise Anpassungen bei Lagerflächen, Nutzerinformation oder Kontrolldichte.

Störungs- und Mängelmanagement

Mängel mit Einfluss auf barrierefreie Flucht und Assistenz sind sicherheitsrelevant zu priorisieren. Eine defekte automatische Tür, eine verstellte Wartefläche, fehlende optische Alarmierung oder ein nicht nutzbarer Evakuierungsstuhl kann im Ereignisfall gravierende Folgen haben.

Das Mängelmanagement muss Verantwortlichkeiten, Fristen, Ersatzmaßnahmen und Wirksamkeitskontrollen festlegen. Wenn ein sicherer Bereich nicht nutzbar ist oder ein Aufzug außer Betrieb geht, ist zu prüfen, ob temporäre organisatorische Maßnahmen erforderlich sind. Dazu können zusätzliche Assistenzpersonen, geänderte Wegeführung, Besucherinformation oder Nutzungseinschränkungen gehören.

Eine professionelle Störungsbearbeitung endet erst, wenn die Funktion wiederhergestellt und die Auswirkung auf das Assistenzkonzept bewertet wurde. Die reine technische Reparaturmeldung reicht nicht aus, wenn organisatorische Informationen nicht aktualisiert wurden.

Auditkriterien

Ein Audit des Assistenzkonzepts prüft, ob Zuständigkeiten benannt, Stellvertretungen vorhanden, Assistenzprofile aktuell, Hilfsmittel funktionsfähig, Schulungen dokumentiert, Übungen durchgeführt und Mängel nachverfolgt sind. Außerdem ist zu prüfen, ob Fluchtwege, sichere Bereiche, Sammelstellen und Kommunikationsmittel den dokumentierten Anforderungen entsprechen.

Audits sollten sowohl dokumentenbasiert als auch vor Ort stattfinden. Eine vollständige Dokumentation ist wertlos, wenn Hilfsmittel nicht auffindbar sind, Türen klemmen oder Assistenzpersonen ihre Rolle nicht kennen. Umgekehrt kann ein funktionierender Praxisprozess nicht dauerhaft sicher betrieben werden, wenn Nachweise und Verantwortlichkeiten fehlen.

Das Audit sollte mit konkreten Maßnahmen enden. Feststellungen werden bewertet, priorisiert und in das Maßnahmenmanagement überführt. Wiederkehrende Mängel sind als systemische Schwachstellen zu behandeln.

Kennzahlen für den Gebäudebetrieb

Geeignete Kennzahlen sind Schulungsquote der Assistenzpersonen, Anteil aktueller Assistenzprofile, Verfügbarkeit von Evakuierungshilfen, Anzahl festgestellter Fluchtwegbarrieren, Zeit bis zur Bereichsrückmeldung, Anzahl offener Mängel, fristgerechte Maßnahmenumsetzung und Teilnahmequote an Übungen.

Kennzahlen dürfen nicht isoliert betrachtet werden. Eine hohe Schulungsquote sagt wenig aus, wenn Übungen zeigen, dass Hilfsmittel falsch eingesetzt werden. Eine geringe Zahl gemeldeter Mängel kann auf gute Zustände hinweisen, aber auch auf unzureichende Kontrollen. Deshalb müssen Kennzahlen mit Auditbefunden, Übungen und Nutzerfeedback zusammen bewertet werden.

Für das Management sind Kennzahlen besonders hilfreich, weil sie Sicherheitsleistung sichtbar machen. Sie unterstützen Budgetentscheidungen, Priorisierung von Maßnahmen und den Nachweis einer aktiven Betreiberorganisation.

Management Review

Die Ergebnisse aus Audits, Übungen, Ereignissen, Nutzerfeedback und Instandhaltung sind mindestens jährlich im Betreiberkreis zu bewerten. Daraus werden bauliche, technische und organisatorische Verbesserungen abgeleitet. Das Management Review stellt sicher, dass das Assistenzkonzept nicht nur operativ, sondern auch strategisch gesteuert wird.

Teilnehmen sollten Betreibervertretung, Facility Management, Arbeitsschutz, Brandschutz, Sicherheitsdienst, gegebenenfalls Schwerbehindertenvertretung, Betriebsrat, Mietervertretungen und weitere objektbezogene Verantwortliche. Die Zusammensetzung richtet sich nach Gebäudeart und Organisationsstruktur.

Das Ergebnis des Management Reviews sollte dokumentierte Entscheidungen enthalten. Dazu gehören freigegebene Maßnahmen, Budgetbedarf, Prioritäten, Fristen, Verantwortlichkeiten und notwendige Anpassungen an Konzept, Schulung oder Betrieb.

Implementierungsfahrplan

Die Einführung eines Patenschafts- und Assistenzkonzepts sollte als geordneter Facility-Management-Prozess erfolgen. Die folgende Struktur unterstützt eine nachvollziehbare Umsetzung von der Bestandsaufnahme bis zum Regelbetrieb.

Phase

Inhalt

Ergebnis

Bestandsaufnahme

Analyse von Gebäude, Nutzungen, Personenströmen, Alarmierung, Fluchtwegen, Sammelstellen und vorhandenen Hilfsmitteln.

Barrierefreiheits- und Evakuierungsstatus

Gefährdungsbeurteilung

Bewertung individueller und bereichsbezogener Unterstützungsbedarfe sowie gebäudebezogener Risiken.

Priorisierte Risikomatrix

Konzeptentwicklung

Festlegung von Patenschaften, Assistenzzonen, Stellvertretungen, sicheren Bereichen, Kommunikationswegen und Hilfsmitteln.

Schriftliches Assistenzkonzept

Abstimmung

Abgleich mit Brandschutzbeauftragten, Arbeitsschutz, Schwerbehindertenvertretung, Betriebsrat, Mietern und Feuerwehr, soweit objektbezogen erforderlich.

Freigegebene Rollen- und Schnittstellenstruktur

Umsetzung

Beschaffung von Hilfsmitteln, Anpassung von Plänen, Schulung, CAFM-Erfassung, Kennzeichnung und Information der Beteiligten.

Betriebsbereiter Assistenzprozess

Übung und Validierung

Praktische Erprobung, Beobachtung, Rückmeldung, Mängelerfassung und Bewertung der Wirksamkeit.

Übungsbericht und Maßnahmenplan

Regelbetrieb

Laufende Kontrollen, Aktualisierung, Unterweisung, Audit, Maßnahmenverfolgung und Management Review.

Nachweisbare Betreiberkonformität

Der Implementierungsfahrplan sollte mit realistischen Verantwortlichkeiten und Fristen hinterlegt werden. Besonders wichtig ist, dass nach der Konzeptentwicklung keine Lücke bis zur praktischen Umsetzung entsteht. Ein freigegebenes Dokument ohne geschulte Rollen, geprüfte Hilfsmittel und aktualisierte Fluchtwegorganisation bietet keine ausreichende Sicherheit.

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