Barrierefreiheit im Betrieb: Eine umfassende Analyse mit Fokus auf Mitbestimmung
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Eine umfassende Analyse mit Fokus auf Mitbestimmung
Dies umfasst die Gestaltung von Gebäuden, Arbeitsplätzen, Informationssystemen und Arbeitsprozessen. Der Betriebsrat hat bei der Förderung und Umsetzung von Barrierefreiheit eine Schlüsselrolle, da er die Interessen der Belegschaft vertritt und sicherstellt, dass bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Durch die Nutzung der rechtlichen Möglichkeiten und eine enge Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung kann der Betriebsrat dazu beitragen, Barrierefreiheit nachhaltig im Unternehmen zu verankern. Klare Betriebsvereinbarungen und ein aktiver Dialog mit dem Arbeitgeber sind dabei entscheidende Erfolgsfaktoren.
Bedeutung der Barrierefreiheit
Bedeutung der Barrierefreiheit
Barrierefreiheit bedeutet, dass räumliche, technische, kommunikative und organisatorische Hindernisse beseitigt werden, damit alle Menschen, unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen, uneingeschränkt am Arbeitsleben teilnehmen können.
Bereiche der Barrierefreiheit
Bauliche Barrierefreiheit: Zugängliche Eingänge mit Rampen und automatischen Türen.
Breitere Verkehrswege für Rollstuhlfahrende.
Barrierefreie Sanitäranlagen und Pausenräume.
Technische Barrierefreiheit:
Bildschirmlesegeräte für sehbehinderte Personen.
Barrierefreie Software und ergonomische Arbeitsmittel.
Akustische und visuelle Signale bei Sicherheitswarnungen.
Kommunikative Barrierefreiheit:
Nutzung von Leichter Sprache in der internen Kommunikation.
Bereitstellung von Gebärdensprachdolmetschern.
Beschilderungen mit Braille-Schrift oder taktilen Elementen.
Organisatorische Barrierefreiheit:
Flexible Arbeitszeitmodelle und Homeoffice-Optionen.
Assistenzleistungen und individuelle Unterstützung für Mitarbeitende mit Behinderungen.
Relevanz für Unternehmen
Gleichberechtigung: Förderung der Chancengleichheit und Integration.
Arbeitszufriedenheit: Barrierefreie Arbeitsumgebungen steigern das Wohlbefinden und die Produktivität der Belegschaft.
Reputation: Barrierefreiheit stärkt das Arbeitgeberimage und unterstützt die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Allgemeine Gesetze
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Verbot der Diskriminierung aufgrund von Behinderungen.
Verpflichtung, angemessene Vorkehrungen zur Förderung der Teilhabe zu treffen.
Behindertengleichstellungsgesetz (BGG):
Verpflichtung zur barrierefreien Gestaltung von Gebäuden, Dienstleistungen und Kommunikation.
UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK):
Internationale Verpflichtung zur Förderung der Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
§ 3a ArbStättV: Verpflichtung, Arbeitsstätten barrierefrei zu gestalten, sofern dies für die Nutzung erforderlich ist.
Fluchtwege: Flucht- und Rettungswege müssen auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen nutzbar sein.
Bauordnungen und DIN-Normen
DIN 18040-1: Standards für barrierefreies Bauen in öffentlichen Gebäuden.
DIN 18040-2: Standards für barrierefreie Gestaltung in Wohngebäuden, teilweise übertragbar auf Arbeitsstätten.
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
§ 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG: Der Betriebsrat überwacht die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften, die Barrierefreiheit betreffen.
§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG: Mitbestimmung bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes, einschließlich barrierefreier Gestaltung.
§ 90 BetrVG: Anhörungsrecht bei baulichen Maßnahmen.
§ 176 BetrVG: Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung.
Bauliche Maßnahmen
Zugänglichkeit: Sicherstellung, dass Eingänge, Verkehrswege und Arbeitsräume barrierefrei gestaltet werden.
Sanitäranlagen: Forderung nach barrierefreien Toiletten und Umkleidekabinen.
Praxisbeispiele:
Installation von Rampen und Treppenliften.
Erweiterung von Aufzugskabinen gemäß DIN-Normen.
Arbeitsplatzgestaltung
Ergonomische Arbeitsplätze: Bereitstellung höhenverstellbarer Schreibtische, Spezialstühle oder Sprachsteuerungssysteme.
Individuelle Lösungen: Anpassung der Arbeitsplätze an spezifische Bedürfnisse.
Beispiel: Einrichtung eines Akustikarbeitsplatzes für Mitarbeitende mit Hörbeeinträchtigungen.
Technische Barrierefreiheit
Digitale Systeme: Einführung barrierefreier Software und IT-Systeme.
Mitbestimmung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG: Sicherstellung, dass technische Hilfsmittel den Bedürfnissen der Nutzenden entsprechen.
Beispiele:
Bildschirmlesegeräte für sehbehinderte Personen.
Software mit Tastatursteuerung und einfacher Navigation.
Betriebsvereinbarungen zur Barrierefreiheit
Betriebsvereinbarungen sind ein wirksames Instrument, um Barrierefreiheit verbindlich zu regeln und die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zu verankern.
Inhalte einer Betriebsvereinbarung
Bauliche Barrierefreiheit:Verpflichtung zur Einhaltung der DIN-Normen bei Neubauten und Umbauten.
Regelungen zur Zugänglichkeit von Gebäuden und Außenanlagen.
Technische Hilfsmittel:
Bereitstellung von barrierefreier Software und Geräten.
Verpflichtung zur Schulung von Mitarbeitenden im Umgang mit diesen Hilfsmitteln.
Barrierefreiheit bei Neubauten
Problem: Ein geplanter Neubau soll barrierefrei gestaltet werden.
Lösung: Der Betriebsrat fordert die vollständige Einhaltung der DIN 18040 und beteiligt sich an der Planung von Eingängen, Fluchtwegen und Aufzügen.
Kostendruck
Herausforderung: Arbeitgeber könnten Barrierefreiheit als teuer empfinden.
Lösung: Der Betriebsrat argumentiert mit langfristigen Vorteilen wie Produktivitätssteigerung und rechtlicher Absicherung.