Barrierefreiheit betriebsfähig bereitstellen
Barrierefreiheit als betriebliche Nutzbarkeit verstehen
Barrierefreiheit ist im Facility Management kein einmalig hergestelltes Merkmal eines Gebäudes, sondern eine dauerhaft zu sichernde Nutzungsqualität. Maßgeblich ist, ob Menschen die für sie vorgesehenen Wege, Räume, Informationen, technischen Einrichtungen und Dienstleistungen im tatsächlichen Betrieb auffinden, erreichen, verstehen, bedienen und sicher nutzen können. Dabei müssen bauliche, technische, digitale und organisatorische Voraussetzungen zusammenwirken. Ein stufenlos erreichbarer Eingang reicht nicht aus, wenn anschließend eine schwere Tür nicht bedienbar ist, der Aufzug ausfällt, Orientierung nur visuell angeboten wird oder der vorgesehene Sanitärraum wegen Reinigung oder Lagerung nicht nutzbar ist. Für das Facility Management ist daher die vollständige Nutzungskette der geeignete Betrachtungsmaßstab. Sie beginnt beim Ankommen auf dem Grundstück und reicht über Erschließung, Arbeitsplatz oder Servicepunkt und Sozialbereiche bis zum sicheren Verlassen. Je nach Nutzung können unterschiedliche körperliche, sensorische, kommunikative oder kognitive Anforderungen relevant sein. Erforderliche individuelle Lösungen werden dort ergänzt, wo die allgemeine Gestaltung den konkreten Bedarf nicht vollständig abdeckt. Betriebsfähigkeit liegt erst vor, wenn die vorgesehenen Funktionen unter den tatsächlichen Betriebsbedingungen verlässlich nutzbar sind und verbleibende Einschränkungen transparent geregelt werden.
