Übersetzer für Leichte Sprache
Funktion und organisatorische Einordnung
Der Übersetzer für Leichte Sprache überträgt ausgewählte Informationen des Betreibers in eine verständliche, adressatengerechte Sprachfassung. Sein Auftrag betrifft insbesondere Informationen zur Nutzung von Gebäuden, angebotenen Dienstleistungen, Ansprechstellen und erforderlichen Handlungsschritten. Ziel ist der Zugang für Menschen, die auf besonders verständliche sprachliche und gestalterische Angebote angewiesen sind. Leichte Sprache wird dabei nicht mit Einfacher Sprache oder einer beliebig gekürzten Zusammenfassung gleichgesetzt. Der Auftrag benennt Zielgruppe, Verwendungszweck, Ausgangstext, Veröffentlichungskanal und fachlich freigabeberechtigte Stelle. Die Funktion kann als qualifizierte eigene Tätigkeit oder als abgegrenzte externe Leistung organisiert sein. Innerhalb des Betreibers ist sie an die Verantwortung für Informationen und kommunikative Barrierefreiheit angebunden. Fachbereiche bleiben für die sachliche Richtigkeit ihrer Inhalte verantwortlich. Der Übersetzer verantwortet die sprachliche Übertragung und die vereinbarte Verständlichkeitsprüfung. Er ersetzt weder Rechtsberatung noch allgemeine Öffentlichkeitsarbeit. Die Fachfunktion ist nicht automatisch eine zusätzliche Vollzeitstelle; Umfang und organisatorische Ausgestaltung richten sich nach dem tatsächlichen Informationsbedarf.
