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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Übersetzer für Leichte Sprache

Facility Management: Barrierefrei » Konzepte » Barrierefreiheit » Übersetzer für Leichte Sprache

Funktion und organisatorische Einordnung

Der Übersetzer für Leichte Sprache überträgt ausgewählte Informationen des Betreibers in eine verständliche, adressatengerechte Sprachfassung. Sein Auftrag betrifft insbesondere Informationen zur Nutzung von Gebäuden, angebotenen Dienstleistungen, Ansprechstellen und erforderlichen Handlungsschritten. Ziel ist der Zugang für Menschen, die auf besonders verständliche sprachliche und gestalterische Angebote angewiesen sind. Leichte Sprache wird dabei nicht mit Einfacher Sprache oder einer beliebig gekürzten Zusammenfassung gleichgesetzt. Der Auftrag benennt Zielgruppe, Verwendungszweck, Ausgangstext, Veröffentlichungskanal und fachlich freigabeberechtigte Stelle. Die Funktion kann als qualifizierte eigene Tätigkeit oder als abgegrenzte externe Leistung organisiert sein. Innerhalb des Betreibers ist sie an die Verantwortung für Informationen und kommunikative Barrierefreiheit angebunden. Fachbereiche bleiben für die sachliche Richtigkeit ihrer Inhalte verantwortlich. Der Übersetzer verantwortet die sprachliche Übertragung und die vereinbarte Verständlichkeitsprüfung. Er ersetzt weder Rechtsberatung noch allgemeine Öffentlichkeitsarbeit. Die Fachfunktion ist nicht automatisch eine zusätzliche Vollzeitstelle; Umfang und organisatorische Ausgestaltung richten sich nach dem tatsächlichen Informationsbedarf.

Komplexe Inhalte verständlich und zugänglich übertragen

Hauptaufgaben und Arbeitsergebnisse

Vor der Übertragung wird geklärt, was Leser verstehen und anschließend selbstständig tun können sollen. Maßgeblich sind die freigegebene Ausgangsaussage, erforderliche Bedingungen, relevante Einschränkungen und erreichbare Unterstützung. Der Übersetzer gliedert Informationen nachvollziehbar, verwendet verständliche Begriffe und erklärt unvermeidbare Fachwörter. Gestaltung, Bilder und klare Zusammenhänge werden gemeinsam betrachtet. Empfehlungen wie die DIN SPEC 33429 können als vereinbarte fachliche Grundlage dienen; ihre Existenz begründet keine pauschale Pflicht für sämtliche Unternehmenstexte. Die Verständlichkeit wird mit Menschen aus der Zielgruppe nach dem vereinbarten Verfahren geprüft. Diese Rückmeldung ergänzt die sachliche Freigabe durch den zuständigen Fachbereich. Sprachliche Vereinfachung darf notwendige Warnungen, Voraussetzungen oder Handlungsschritte nicht unbemerkt verändern.

Hauptaufgabe

Konkrete Ausführung

Erwartetes Arbeitsergebnis

Auftrag klären

Zielgruppe, Verwendungszweck, Ausgangsfassung und gewünschte Handlungsmöglichkeiten klären. Umfang, Fachfreigabe, Prüfverfahren und Veröffentlichungsweg vor Beginn der Übertragung eindeutig vereinbaren.

Ein verständlicher Auftrag mit festgelegten Qualitäts- und Freigabeschritten.

Inhalte erschließen

Wesentliche Aussagen, Bedingungen, Kontaktmöglichkeiten und notwendige Warnungen herausarbeiten. Unklare Begriffe oder Widersprüche mit den fachlich Verantwortlichen vor der Übertragung klären.

Eine sachlich bestätigte Grundlage mit vollständigem Informationskern.

Sprachfassung erstellen

Informationen nachvollziehbar ordnen, verständlich formulieren und unvermeidbare Fachwörter erklären. Respektvolle Ansprache und erkennbare Handlungsschritte entsprechend den vereinbarten Empfehlungen gestalten.

Eine vollständige und adressatengerechte Fassung in Leichter Sprache.

Gestaltung abstimmen

Lesefreundliche Gliederung und geeignete Bilder mit der Gestaltung abstimmen. Aussage, Bildrechte, Textbezug und erforderliche Alternativinformationen gemeinsam berücksichtigen.

Eine verständliche Darstellung ohne zusätzliche kommunikative Barrieren.

Verständlichkeit prüfen

Prüfung mit geeigneten Personen aus der Zielgruppe organisieren. Rückmeldungen offen erheben, Schwierigkeiten nachvollziehbar dokumentieren und notwendige Änderungen begründet einarbeiten.

Eine überprüfte Sprachfassung mit nachvollziehbar behandelten Rückmeldungen.

Fachfreigabe einholen

Übertragene Inhalte mit dem zuständigen Fachbereich auf Richtigkeit und Vollständigkeit abgleichen. Änderungen gegenüber dem Ausgangstext erklären und erforderliche Freigaben dokumentieren.

Eine sachlich und sprachlich freigegebene Veröffentlichungsfassung.

Veröffentlichung begleiten

Freigegebene Inhalte und Bilder an die zuständige Redaktion übergeben. Zugängliche Gestaltung und erforderliche technische Prüfung abstimmen sowie die veröffentlichte Fassung abschließend vergleichen.

Eine korrekt übernommene, zugänglich bereitgestellte Sprachfassung.

Fassungen pflegen

Ausgangstexte und Sprachfassungen eindeutig zuordnen. Änderungsanlässe überwachen lassen, Terminologie pflegen und nicht mehr zutreffende Informationen geordnet aktualisieren oder zurückziehen.

Aktuelle Informationen mit lückenlos nachvollziehbarer Versionszuordnung.

Verantwortung und Befugnisse

Der Übersetzer verantwortet eine verständliche, respektvolle und inhaltlich nachvollziehbare Übertragung im vereinbarten Umfang. Er darf unklare Ausgangstexte zur Klärung zurückgeben und auf widersprüchliche Informationen hinweisen. Änderungen an Rechten, Pflichten, Sicherheitsvorgaben und verbindlichen Leistungszusagen sind nicht eigenständig zulässig. Ob eine Fassung rechtlich maßgeblich ist oder ergänzend informiert, entscheidet die zuständige Stelle; der vorgesehene Gebrauch muss für die Veröffentlichung klar sein. Die Prüfung durch die Zielgruppe bescheinigt nicht automatisch rechtliche oder technische Barrierefreiheit. Aussagen einzelner Prüfer werden fachlich eingeordnet und nicht als Garantie für alle Leser verwendet. Personenbezogene Angaben aus Prüfgesprächen werden nur zweckgebunden verarbeitet. Eingesetzte Bilder benötigen geeignete Nutzungsrechte und dürfen keine irreführende Aussage vermitteln. Digitale Hilfsmittel einschließlich künstlicher Intelligenz werden nur innerhalb freigegebener Datenumgebungen eingesetzt. Ihre Ergebnisse benötigen menschliche Prüfung; automatische Lesbarkeitswerte ersetzen weder Fachfreigabe noch Zielgruppenprüfung. Eine Veröffentlichung erfolgt erst nach den vereinbarten sprachlichen, sachlichen und technischen Freigaben.

Zusammenarbeit, Vertretung und besondere Anlässe

Mit dem auftraggebenden Fachbereich klärt der Übersetzer Bedeutung, Vollständigkeit und zulässige Gestaltungsspielräume. Die Koordination der Barrierefreiheit bestimmt mit ihm, welche Inhalte für einen zugänglichen Betrieb besonders relevant sind. Menschen mit Lernschwierigkeiten werden als kompetente Prüfer ihrer Verständlichkeit einbezogen. Prüfbedingungen, verständliche Rückmeldemöglichkeiten, erforderliche Unterstützung und gegebenenfalls Vergütung werden vorab vereinbart. Die Zusammenarbeit erfolgt respektvoll, ohne unnötige Angaben zu Diagnosen zu erheben. Gestaltung und digitale Redaktion sorgen für zugängliche Veröffentlichung; technische Spezialisten prüfen Dokumentstruktur und Bedienbarkeit. Bildauswahl und Alternativinformationen werden abgestimmt. Anlassbezogene Aufgaben entstehen bei geänderten Öffnungszeiten, Zugangsvoraussetzungen, Ansprechpartnern, Abläufen oder Warnhinweisen. Änderungen im Ausgangstext lösen eine bewusste Prüfung der Sprachfassung aus. Die Vertretung benötigt die aktuelle Ausgangsversion, Terminologie, Prüfnotizen, Freigaben und Nutzungsrechte. Sie darf aus Zeitdruck weder ungeprüfte Texte veröffentlichen noch eine fachlich notwendige Rückfrage durch eine eigene Vermutung ersetzen. Veraltete Fassungen werden geordnet ersetzt oder zurückgezogen.

Qualifikation und Leistungsnachweise

Erforderlich sind eine nachgewiesene Qualifizierung für Leichte Sprache, sichere sprachliche Ausdrucksfähigkeit und praktische Erfahrung mit dem vereinbarten Übertragungs- und Prüfverfahren. Geeignete Grundlagen sind sprachliche, redaktionelle oder pädagogische Qualifikationen sowie vergleichbar erworbene Kompetenzen. Entscheidend ist die Fähigkeit, anspruchsvolle Inhalte richtig zu erfassen, verständlich neu zu ordnen und die Zielgruppe angemessen einzubeziehen. Berufserfahrung wird anhand fachlich geprüfter Arbeitsproben, dokumentierter Überarbeitungen und sicherer Zusammenarbeit mit Prüfern beurteilt. Für betriebliche Sicherheitstexte oder rechtlich anspruchsvolle Inhalte ist zusätzliche fachliche Unterstützung erforderlich. Kenntnisse zugänglicher Dokumentgestaltung, geeigneter Bildsprache und redaktioneller Abläufe sind wertvolle Ergänzungen. Die Arbeit verlangt konzentrierte Textbearbeitung, moderierte Prüfgespräche und verlässliche Versionspflege. Fortbildung und fachlicher Austausch begleiten veränderte Empfehlungen und neue Veröffentlichungsformen. Leistungsnachweise sind freigegebene Texte, zugeordnete Ausgangsversionen, nachvollziehbare Prüfrückmeldungen und aktualisierte Veröffentlichungen. Bewertet werden Verständlichkeit, sachliche Vollständigkeit und die tatsächliche Nutzbarkeit der Informationen. Kurze Sätze, geringe Wortzahlen oder eine bestimmte Anzahl veröffentlichter Texte sind allein kein ausreichender Qualitätsnachweis.