Anforderungen aus der Tätigkeit ableiten
Die Gestaltung beginnt mit den tatsächlichen Aufgaben am Arbeitsplatz. Zu untersuchen sind Bewegungen, Informationsaufnahme, Kommunikation, Konzentration und der Umgang mit Arbeitsmitteln. Benötigte Funktionen werden gemeinsam mit der betroffenen Person beschrieben, ohne aus einer Diagnose pauschal auf einen bestimmten Bedarf zu schließen. Unterschiedliche Personen können bei ähnlichen Beeinträchtigungen verschiedene Lösungen benötigen. Die Erhebung berücksichtigt vorhandene Hilfsmittel und bewährte Arbeitsweisen. Der Auftraggeber veranlasst erforderliche fachliche Bewertungen und beteiligt die zuständigen Stellen. Für die Beschaffung werden konkrete Anforderungen formuliert, beispielsweise an Erreichbarkeit, Einstellbarkeit oder die Wahrnehmbarkeit einer Rückmeldung.
Barrierefreie Arbeitsumgebung für sichere und inklusive Arbeitsplätze
Raum und Ausstattung aufeinander abstimmen
Tisch, Sitzmöglichkeit, Stauraum und Bediengeräte werden als zusammengehörige Arbeitsumgebung geprüft. Die vorgesehene Bewegungsfläche muss mit realen Möbeln, Kabeln und persönlichen Hilfsmitteln vorhanden sein. Einstellbare Ausstattung benötigt einen geeigneten Verstellbereich und verständliche Bedienelemente. Häufig verwendete Gegenstände sollen ohne vermeidbare Umwege erreichbar sein. Bei technischen Arbeitsmitteln bleiben Schutzfunktionen und bestimmungsgemäßer Gebrauch maßgeblich. Anpassungen an Maschinen oder sicherheitsrelevanten Einrichtungen erfolgen durch zuständige Fachleute und werden vor Nutzung bewertet. Eine improvisierte Verlängerung oder Umgehung einer Schutzeinrichtung ist keine geeignete Maßnahme zur Verbesserung der Zugänglichkeit im Betrieb.
Wahrnehmung und Konzentration berücksichtigen
Beleuchtung, Blendung, Akustik und visuelle Unruhe beeinflussen die Nutzbarkeit eines Arbeitsplatzes. Geeignete Lösungen können verstellbare Beleuchtung, akustische Verbesserungen, klare Ordnung oder ein ruhiger Arbeitsbereich sein. Die Auswahl richtet sich nach Aufgabe und individuellem Bedarf. Ein Rückzugsraum darf nicht zur dauerhaften Ausgrenzung von Zusammenarbeit führen. Akustische Anforderungen werden bei Bedarf fachlich geplant und anhand geeigneter Kriterien geprüft. Alarmierung und wichtige betriebliche Informationen müssen auch bei veränderten Arbeitsbedingungen wahrnehmbar bleiben. Die Wirkung wird mit den Nutzenden erprobt, weil eine formal vorhandene Ausstattung allein noch keine angemessene Arbeitsumgebung belegt.
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| Erreichbarkeit | Geeignete Anordnung von Geräten und Stauraum | Reale Tätigkeit mit vorgesehener Ausstattung |
| Beweglichkeit | Anpassbare Möbel und ausreichender Platz | Bewegungsablauf einschließlich Hilfsmitteln |
| Sehen | Geeignete Beleuchtung und reduzierte Blendung | Wahrnehmbarkeit unter verschiedenen Lichtbedingungen |
| Hören | Akustische Verbesserung und passende Kommunikation | Verständlichkeit während typischer Nutzung |
| Konzentration | Abgestimmte Arbeitsumgebung und verlässliche Abläufe | Individuelle Eignung ohne soziale Ausgrenzung |
Anpassungen geordnet beschaffen und erproben
Vor der Bestellung werden fachliche Eignung, Kompatibilität, Lieferzeit und betriebliche Betreuung geklärt. Eine Probephase kann Fehlbeschaffungen vermeiden, wenn sie mit nachvollziehbaren Kriterien durchgeführt wird. Persönliche Hilfsmittel werden nur mit geeigneter Abstimmung in die betriebliche Umgebung eingebunden. IT-Sicherheit, elektrische Sicherheit und zulässige Nutzung bleiben zu beachten. Die Beschaffungsentscheidung umfasst erforderliche Einweisung, Wartung, Ersatz und gegebenenfalls Lizenzen. Fördermöglichkeiten können geprüft werden, dürfen aber notwendige Entscheidungen nicht ohne belastbare Übergangslösung verzögern. Verantwortliche bestätigen den einsatzbereiten Zustand vor Aufnahme der Tätigkeit und dokumentieren noch ausstehende Maßnahmen mit Termin und Zuständigkeit.
Anpassungen bei Veränderungen erhalten
Der vereinbarte Zustand wird in einer zweckmäßigen Arbeitsplatzbeschreibung festgehalten. Diese enthält funktionale Anforderungen und betriebliche Aufgaben, jedoch keine unnötigen Gesundheitsangaben. Bei Umzug, Möbelaustausch, neuen Arbeitsmitteln oder geänderten Tätigkeiten wird ihre Eignung erneut geprüft. Reinigungs- und Umzugsdienstleister erhalten verständliche Hinweise, welche Einstellungen und Anordnungen erhalten bleiben müssen. Die betroffene Person verfügt über einen erreichbaren Meldeweg für Störungen. Der Auftraggeber organisiert eine angemessene Ersatzlösung, wenn ein notwendiges Hilfsmittel ausfällt. Regelmäßige Rückmeldungen zeigen, ob die Anpassung weiterhin passt oder sich der Bedarf verändert hat. Änderungen werden nachvollziehbar freigegeben und umgesetzt.