Prüfer für digitale Barrierefreiheit
Funktion und organisatorische Einordnung
Der Prüfer für digitale Barrierefreiheit untersucht die digitalen Angebote des Betreibers anhand eindeutig festgelegter Kriterien und dokumentiert deren zugängliche Nutzbarkeit. Sein Arbeitsgebiet umfasst die beauftragten Internetseiten, Anwendungen und Dokumente innerhalb der nachgewiesenen persönlichen Fachkompetenz. Der Auftrag benennt Prüfgegenstand, Versionsstand, Prüftiefe, Verfahren und Berichtsempfänger. Die Funktion kann intern besetzt oder als klar abgegrenzte Fachleistung beauftragt werden. Bei eigener Prüfung erhält der Prüfer fachlich ausreichenden Abstand zur Erstellung der untersuchten Inhalte und Funktionen. Die Bewertung eigener Entwicklungsarbeit ist als Interessenkonflikt offenzulegen und durch geeignete zusätzliche Prüfung abzusichern. Er berichtet fachliche Feststellungen unverändert an die vereinbarte verantwortliche Stelle. Die übergreifende Koordination entscheidet gemeinsam mit den Anwendungsverantwortlichen über Bearbeitungswege; der Prüfer bewertet Nachweise und tatsächliche Eigenschaften. Seine Untersuchung ersetzt weder eine allgemeine Sicherheitsprüfung noch eine rechtliche Gesamtbewertung. Ein positives Ergebnis für eine begrenzte Stichprobe darf nicht ohne methodische Grundlage als uneingeschränkte Bestätigung sämtlicher Angebote verwendet werden.
