Fachplaner für barrierefreies Bauen
Funktion und organisatorische Einordnung
Der Fachplaner für barrierefreies Bauen entwickelt und überprüft auf Betreiberseite die baulichen Voraussetzungen einer zugänglichen und selbstständigen Gebäudenutzung. Sein Auftrag kann Bestandsbewertung, Umbauplanung oder die fachliche Begleitung eines Neubaus umfassen. Er ist der verantwortlichen Bau- oder Immobilienorganisation zugeordnet und bearbeitet ein ausdrücklich abgegrenztes Fachgebiet. Projektumfang, Bearbeitungsstufen, Verantwortungsgrenzen und erforderliche Prüftiefe werden vor Beginn festgelegt. Das Profil beschreibt eine qualifizierte eigene Fachfunktion; bei Fremdvergabe erbringt das beauftragte Planungsbüro die entsprechenden Fachleistungen. Anforderungen, Entscheidungen und Annahme der Ergebnisse bleiben beim zuständigen Betreiber beziehungsweise Auftraggeber. Die Funktion ist keine allgemeine Bauleitung und ersetzt nicht die Fachplanung für Brandschutz, Tragwerk oder technische Anlagen. Eine Fortbildungsbezeichnung allein vermittelt weder Bauvorlageberechtigung noch eine behördliche Anerkennung als Prüfsachverständiger. Entscheidend sind die tatsächlich nachgewiesene Fachkunde und die für die jeweilige Leistung erforderlichen beruflichen Befugnisse. Der Fachplaner unterscheidet technische Machbarkeit, verbindliche Anforderungen und vom Betreiber zusätzlich gewünschte Qualitätsziele.
