Beauftragter für digitale Barrierefreiheit
Funktion und organisatorische Einordnung
Der Beauftragte für digitale Barrierefreiheit koordiniert die zugängliche Nutzung der digitalen Angebote, die dem Verantwortungsbereich des Betreibers zugeordnet sind. Dazu können Internetseiten, interne Portale, mobile Anwendungen, elektronische Formulare und veröffentlichte Dokumente gehören. Ausschlaggebend ist, welche Angebote der Betreiber bereitstellt, beschafft oder vertraglich beeinflussen kann. Der Auftrag benennt Systeme, Nutzergruppen, Beteiligungsrechte und Berichtswege. Die Funktion wird organisatorisch an die Verantwortung für digitale Dienste oder die übergreifende Barrierefreiheit angebunden. Sie setzt Anforderungen, Umsetzung und Nachweise in Beziehung, ohne selbst sämtliche Anwendungen zu entwickeln oder zu administrieren. Die Bezeichnung ist nicht mit einer allgemeinen gesetzlichen Pflicht zur Einrichtung einer zusätzlichen Stelle gleichzusetzen. Betreiberleitung und verantwortliche Produkteigner entscheiden über Mittel, Freigaben und verbleibende Risiken. Eine Kombination mit übergreifender Koordination ist bei ausreichender Fachkunde möglich. Die fachlich unabhängige Bewertung eigener Umsetzungsergebnisse ist dabei gesondert sicherzustellen. Beauftragte Dienstleister übernehmen definierte Leistungen; eine Herstellererklärung ersetzt nicht automatisch die betreiberseitige Bewertung.
